Über bestandene Abschlussprüfungen soll möglichst innerhalb von 4 Wochen nach Bestehen der letzten Prüfungsleistung ein Zeugnis ausgestellt werden. Hierfür benötigen wir von Ihnen einen ausgefüllten Zeugnisantrag.
Bitte überprüfen Sie Ihr Leistungskonto, ob alle geforderten Prüfungsleistungen eingetragen sind. Dies können Sie daran erkennen, dass unten in der Leistungsübersicht in der Zeile, die beginnt mit "Summe [Studiengang] " hinter dem Summenzeichen mindestens 180 (Bachelor) bzw. 120 (Master) Leistungspunkte eingetragen sind und am Ende der Zeile der Haken gesetzt ist.
Überprüfen Sie aber bitte auch, ob alle Leistungen korrekt zugeordnet sind. Sollte es noch Unstimmigkeiten geben, klären Sie die bitte rechtzeitig ab. Das Studienbüro unterstützt Sie dabei gern.
Wenn Ihr Leistungskonto vollständig ist, füllen Sie den Zeugnisantrag bitte am PC vollständig aus. Insbesondere benötigen wir das Datum, an dem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erbracht (z.B. Klausurtermin, Abgabe der Abschlussarbeit, Kolloquiumstermin oder Datum der Praktikumsbescheinigung) haben und das Modul oder die Lehrveranstaltung, in dem diese Leistung erbracht wurde. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte im Studienbüro ein.
Für den Empfang der Zeugnisdokumente gibt es folgende Möglichkeiten: