Hinweise zu den Prüfungsordnungen
Die verschiedenen Studiengänge mit ihren Zulassungsvoraussetzungen und
Prüfungsanforderungen sind in den nachfolgend genannten staatlichen und
universitären Prüfungsordnungen aufgeführt.
- Vorläufige Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Geographie an der Universität Hamburg vom 2. April 1985
- Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen vom 18. Mai 1982
- Promotionsordnung des Fachbereichs Geowissenschaften der Universität Hamburg vom 23. Januar 1979.
Die genannten Prüfungsordnungen sind erhältlich:
zu A und C:
Verwaltung des Departments Geowissenschaften
Bundesstr. 55
20146 Hamburg
Raum 418/422
zu B:
Lehrerprüfungsamt
Mümmelmannsberg 75
22115 Hamburg
Zu A:
Ein Studiengang: Mindeststudiendauer: 8 Semester.
3 Prüfungsfächer (Geographie, 2 Nebenfächer).
Zu B:
Drei Studiengänge:
- Lehramt an der Grund- und Mittelstufe: Mindeststudiendauer: 8 Semester.
4 Prüfungsfächer (Erziehungswissenschaft, Grundschulpädagogik,
Erdkunde, weiteres Schulfach).
- Lehramt an der Oberstufe - Berufliche Schulen: Mindeststudiendauer: 8
Semester. 3 Prüfungsfächer (Erziehungswissenschaft, Erdkunde, 1
Fachrichtung des beruflichen Schulwesens).
- Lehramt an der Oberstufe - Allgemeinbildende Schulen:
Mindeststudiendauer: 8 Semester. 3 Prüfungsfächer
(Erziehungswissenschaft, Erdkunde, 1 weiteres Schulfach).
Zu C:
Ein Studiengang: Mindeststudiendauer: 8 Semester.
1 Prüfungsfach
(Geographie).
Voraussetzung: Diplomprüfung oder Erste Staatsprüfung für
das Lehramt an der Oberstufe - Allgemeinbildende Schulen oder eine
andere gleichwertige Studienabschlußprüfung (Magisterprüfung u.a., vgl.
Promotionsordnung).
Weitere Auskünfte zu den Prüfungsverfahren erteilen die
Prüfungsämter und -ausschüsse.