Art |
Forschungskooperationen |
Forschungsauftrag |
Dienstvertrag / Werkvertrag |
Definition |
Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit gemeinsamen Interesse von gleichberechtigten Partnern in einem klar definierten Bereich und gemeinsamen Nutzen.Alle Beteiligten tragen partnerschaftlich zum Forschungsprojekt bei. Die Rechte an den Ergebnissen stehen i.A. den Partnern zu, die sie erarbeitet haben. |
Wissenschaftlich Forschung im Auftrag eines (oft privatwirtschaftlichen, aber auch öffentlichen). Wenn die vollen Kosten vom Auftraggeber übernommen werden, stehen diesem i. A. die Forschungsresultate sowie auch die Publikations-, Schutz-, Urheber-, Nutzungs-, und Verwertungsrechte zu. |
Ein eindeutig beschriebenes Ziel wird auf eine festgelegte Art und Weise verfolgt (z. B. Durchführung von Test und Validierung), es werden gesicherte wissenschaftlich Erkenntnisse angewandt. |
Vorgaben |
Zieloffen, ergebnisoffen |
Zielorientiert, ergebnisoffen |
Zieldefiniert |
Ergebnisse |
Erfolg nicht geschuldet |
Erfolg nicht geschuldet |
Dienstvertrag: Erfolg nicht geschuldet, aber Tätigkeit |
Veröffentlichungen |
Hohes ggf. gemeinsames Publikationsinteresse |
Publikationsinteresse der Universität |
Kein Publikationsinteresse |
Transfer |
Austausch von Wissen und / oder gemeinsame Forschung |
Wissenstransfer von der Wissenschaft in die Unternehmen (tendenziell einseitig) |
Einseitiger Wissenstransfer |
Zusammenarbeit |
Beiträge beider Partner |
Hochschule führt Projekt allein durch |
Hochschule führt Projekt allein durch |
Zeithorizont |
Mittel- bis langfristiges Interesse beider Kooperationspartner am Ergebnis |
Kurzfristiges oder terminplantreues Ergebnis |
Kurzfristiges oder terminplantreues Ergebnis |
Ressourcen |
Arbeitsteilige, gemeinschaftliche Entwicklung |
Hochschule beansprucht Vollkostenübernahme |
Hochschule beansprucht Vollkostenübernahme |
Kalkulation |
Anfallenden Kosten (Personal, Sachmittel, Gemeinkosten etc.), bei Verwendung von (öffentlichen) Drittmitteln spezifische Förderbedingungen |
„Vollkosten“ Mindestangebotspreis inkl. indirekte Kosten und Gewinnzuschlag |
„Marktwert“(Kalkulation auf Basis der direkten und indirekten Kosten inkl. Steuern und Gewinnzuschlag, abgerechnet wird über pauschale Vergütung) |
Steuerpflichtig |
i.d.R. nicht steuerpflichtig |
i.d.R. steuerpflichtig (z.B. wenn die Ergebnisse dem Auftraggeber zustehen) |
i.d.R. steuerpflichtig |
Rechtlicher Rahmen |
Oft allgemein vom Drittmittelgeber vorgegeben (Förderbedingungen) |
Individueller Vertrag zum beiderseitigen Interessenschutz. Sowohl Ziel und Anwendungszweck als auch Umsetzung werden vertraglich definiert. |
Individueller Vertrag zum beiderseitigen Interessenschutz |
Quelle: BMWI Mustervereinbarungen für Forschungs- und Entwicklungskooperationen, IHK u.a