Dauer |
Aktion |
± ∞ |
Forschungsergebnis
? patentwürdige Erfindung
- neu
- (gewerblich) anwendbar
- innovativ und originell
|
mit sofortiger Wirkung |
Geheimhaltung
keine öffentliche Darstellung in irgendeiner Form, also z.B.:
- keine Vorträge
- keine Fachdiskssion mit Dritten, die nicht einer Geheimhaltungsvereinbarung unterworfen sind
- keine Konferenzbeiträge
- keine Präsentationen auf Messen und Kongressen
- keine Veröffentlichungen
- keine öffentlich zugänglichen Abschlussberichte
- keine Einreichung von Veröffentlichungen für wissenschafliche Zeitschriften
|
spätestens 2 Monate
vor geplanter Veröffentlichung!!! |
Meldung an die Hochschule
- Prüfung der Patentierbarkeit
- Abstimmung mit allen beteiligen Erfindern
- Vorformulierung der Patentschrift
|
|
Anmeldung
Tag der Antragseinreichung
- Beginn des Schutzrechtes (rückwirkend bei Erteilung des Patentes)
- Beginn des Prioritätsjahres (national und international)
Möglichkeit der Nachanmeldung von abgeleiteten Patenten oder von international gültigen Patenten mit dem rückwirkend gleichen Datum des Schutzbeginnes
- Veröffentlichungen ohne Gefahr der Neuheitsschädigung
Optionale Schritte
- Beantragung einer amtlichen Patentrecherche (Dauer: 3 – 4 Monate)
- Beantragung der amtlichen Patentprüfung (Dauer: 8 – 24 Monate)
|
Dauer:
3 – 4 Monate |
Ergebnis der amtlichen Patentrecherche (falls beantragt) |
Dauer:
ca. 8 – 24 Monate Bearbeitungszeit |
Bescheid der amtlichen Patentprüfung (falls beantragt)
- (Erster) Prüfungsbescheid mit der Stellungnahme zur Patenfähigkeit
|
nach insgesamt 12 Monaten |
Fristende Bezahlung der Anmeldung
- Ende der Zahlungsfrist für die Anmeldungsgebühr, bei Nichtbeachtung verfällt die Anmeldung (relevant bei provisorischer Patentanmeldung bzw. Null-Euro-Anmeldung)
- Ende der Zeitspanne für internationale Ausweitung ders Patentes ("Prioritätsjahr" = Ausweitung des Patentes auf andere Nationen mit rückwirkend gleichem Beginn des Schutzes bei Erteilung des Patentes durch die zuständigen internationalen Patentämter)
|
nach insgesamt 18 Monaten |
Offenlegung
- Veröffentlichung der Patentanmeldungsschrift 18 Monate nach der Anmeldung, unabhängig davon, ob das Patent genehmigt wurde
|
nach insgesamt ca. 1½ – 3 Jahren,
oft auch später |
Warten auf die Patenterteilung
- kann erst erfolgen, wenn
- die Prüfung auf offensichliche Formfehler positiv ausfiel,
- der offizielle amtliche Prüfungsantrag gestellt (und bezahlt) wurde,
- sich daraus ggf. ergebende Mängel beseitigt wurde
- und der Prüfungsantrag positv beschieden wurde.
|
nach insgesamt zwei Jahren |
Beginn der jählichen Zahlungen
- Jahresbeitrage, ansteigend gestaffelt
- Erlöschen des Patentes bei nicht fristgerechter Bezahlung
|
nach insgesamt 7 Jahren |
Fristende Patentprüfung
- letzte Möglichkeit zur Stellung des amtlichen Prüfungsantrages
(ansonsten: keine Patentierung möglich, auch bei Zahlung der Gebühren)
|
nach insgesamt 20 Jahren |
Auslaufen des Patentes
- Maximale Laufzeit des Patentschutzes
|