Die Förderanträge sind mit den üblichen Unterlagen (z.B. Tagungsprogramm, Einladung zur Tagung mit Bestätigung der Annahme des angemeldeten Beitrages, 'abstract' des Vortrages, Bestätigung über Arbeitsmöglichkeiten/Praktikumsplatz bei auswärtigen Einrichtungen, gutachtliche Stellungnahme, Kostenvoranschlag eines Reisebüros) an die Universität Hamburg, Abteilung für Forschung und Wissenschaftsförderung, Arbeitsbereich Stiftungen und Körperschaftsvermögen, Mittelweg 177, 20148 Hamburg zu richten.
Anträge im Bereich Medizin
Anträge auf Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet der Medizin sind an den Dekan des Fachbereichs Medizin, Forschungsangelegenheiten, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Martinistr. 52, 20246 Hamburg, zu richten.
Antragsfrist
Die Anträge müssen so rechtzeitig eingereicht werden, dass eine Entscheidung möglich ist, bevor kostenverursachende Verpflichtungen eingegangen werden. Hierfür ist ein Zeitraum von mindestens vier Wochen erforderlich.
Dokumentation
Die Antragsteller übernehmen mit der Bewilligung grundsätzlich die Verpflichtung, nach Beendigung des geförderten Vorhabens einen Bericht über dessen Verlauf und seine Ergebnisse zu übersenden.
Die Bewilligungsbescheide können weitere Auflagen oder besondere Bedingungen enthalten, so z.B. bei der Gewährung laufender Stipendien. Die bewilligten Gelder müssen unmittelbar nach Beendigung des Vorhabens, spätestens jedoch zwei Monate danach, in Anspruch genommen und abgerechnet werden. Der Abrechnung sind die Originalbelege (z.B. Flugschein, Fahrkarte, Rechnungen, Quittungen u.ä.) beizufügen.
Für nähere Auskünfte und Rückfragen stehen den Antragstellern die Mitarbeiterinnen der Abteilung für Forschung und Wissenschaftsförderung/Arbeitsbereich Stiftungen und Körperschaftsvermögen (Frau Vierck, Frau Buchholz, Frau Bowe), Mittelweg 177, 20148 Hamburg, Tel.: 040 42838–4479/6979/7534, Fax: -3280, E-Mail: Dagmar.Vierck~AT~verw.uni-hamburg.de, Birgit.Buchholz~AT~verw.uni-hamburg.de, Astrid.Bowe~AT~verw.uni-hamburg.de zur Verfügung.