Für Beschäftigte aus Wissenschaft und Verwaltung bietet die
Universität Hamburg in Kooperation mit der Vereinigung Hamburger
Kindertagesstätten gGmbH eine Kindernotfallbetreuung für Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren an.
Das Angebot ist kostenlos!
Die
Kinder werden wohnort- oder arbeitsplatznah in einer der 24 Kitas
der Vereinigung Hamburger im gesamten hamburgischen Stadtgebiet betreut.
Die Kitas haben täglich von 6.00 bis 18.00 Uhr, freitags bis 17.00
Uhr geöffnet.
Um sich vor Ort ein Bild von der jeweiligen Kindertagesstätte machen zu
können, gibt es die Möglichkeit, die jeweilige Einrichtung vorab zu
besichtigen. Einige Einrichtungen bieten auch Tage der offenen Tür an.
Voraussetzung
Voraussetzung
für die Nutzung des Angebotes ist, dass mindestens ein Elternteil ohne
die Notfallkinderbetreuung seinen dienstlichen Belangen nicht nachkommen
könnte.
Als Not-/Ausnahmefall gelten z.B. der unvorhergesehene
Ausfall der Regelbetreuung, der Krankenhausaufenthalt eines Elternteils,
eine dienstliche Fortbildung, Dienstreisen oder andere unerwartete
berufliche Termine sowie unvorhersehbare dienstliche Einsätze. Die
Ferienzeiten gelten nicht als Notfälle, sondern sind planbare
Betreuungszeiten.
Registrierung
Bei
grundsätzlichem Interesse an einer Notfallbetreuung durch die
Vereinigung der Hamburger Kindertagesstätten gGmbH lassen Sie sich bitte
im Familienbüro der Universität Hamburg registrieren –
auch wenn Sie jetzt noch nicht absehen können, ob und wann Sie die
Notfallbetreuung benötigen. Sie erhalten anschließend von uns einen
Kindernotfallbetreuungs-Ausweis, den Sie in der entsprechenden Kita
vorlegen.
Anmeldung für eine Notfallbetreuung
Möchten Sie einen Notfallbetreuungsplatz in Anspruch nehmen, melden Sie sich bitte nach Möglichkeit am
Vortrag in der jeweiligen Kindertagesstätte an. Da sich die Notfälle
aber oft sehr kurzfristig ergeben, kann die Anmeldung auch noch am
selben Tag erfolgen (z.B. 7.00 Uhr telefonische Anmeldung, 7.30 Uhr,
Bringen des Kindes in die Kita). Die vorherige telefonische Anmeldung
ist nötig, damit die Kita für die Aufnahme und Betreuung disponieren
kann.
Verpfichtende Rückmeldung
Nehmen Sie einen Notfallplatz in Anspruch, geben Sie bitte zeitnah, möglichst vor Inanspruchnahme, spätestens am ersten Tag des Notfalleintritts eine Rückmeldung (telefonisch
oder per E-Mail) an das Familienbüro. Nennen Sie hierbei Namen,
Dienststelle, den Grund und die Dauer der Inanspruchnahme und die Anzahl
der Kinder. Diese Rückmeldung ist verpflichtend für alle Beschäftigten, die die Kindernotfallbetreuung in Anspruch nehmen.
Weitere
Informationen zum Angebot der Kindernotfallbetreuung, zum pädagogischen
Konzept und zum organisatorischen Ablauf finden Sie im