Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen. Wir hoffen, dass sie Ihnen weiterhelfen. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne persönlich.
Fragen zur Einstufung
Fragen zur Anmeldung
Fragen zu den Kursen
Fragen zu Leistungsnachweisen
Fragen zu Sprachzeugnissen
Fragen zur Einstufung
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- Muss ich mich für die Einstufung anmelden?
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Nein, kommen Sie bitte einfach zu der angegebenen Zeit.
- Kann ich mich auch ohne Einstufungstest anmelden?
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Grundsätzlich nein, Sie müssen unseren Einstufungstest abgelegt haben. Wir akzeptieren aber:
- die Einstufung der VHS in Kooperation mit der Universität Hamburg, wenn Sie auf dem Niveau B2 oder besser eingestuft wurden (www.uni-hamburg.de/Einrichtungen/vhs/; Bitte beachten: es handelt sich hierbei nicht um die "normale" VHS)
- Wenn Sie schon einen Kurs bei uns besucht haben oder einen B1.3 Kurs der Uni-VHS erfolgreich beendet haben, können Sie sich natürlich auch anmelden.
In diesem Fall bringen Sie bitte den entsprechenden Einstufungs- bzw. Leistungsnachweis zur Anmeldung mit!
- Ich habe meinen Einstufungstest vor einem/zwei/etc. Semestern gemacht. Haben Sie noch mein Ergebnis?
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Ja, wir bewahren die Einstufungstestergebnisse für sechs Semester auf.
Fragen zur Anmeldung
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- Kann ich mich auch mit einem TOEFL, Cambridge Certificate, etc. anmelden?
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Nein. Um die Vergleichbarkeit der Niveaus zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, an unserem Einstufungstest teilzunehmen.
- Wann soll ich zur Anmeldung erscheinen?
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Für Englisch erscheinen Sie am besten pünktlich. Bitte verstehen Sie aber, dass es am Morgen zu Wartezeiten kommen kann. Für die anderen Sprachen brauchen Sie nicht früh erscheinen.
- Ich kann leider nicht zur Anmeldung kommen. Was kann ich tun?
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Sie können sich selbstverständlich auch von einem Freund/Bekannten/Familienmitglied etc. eintragen lassen. Diese(r) muss folgendes mitbringen:
- eine Vollmacht von Ihnen
- eine Kopie Ihres Studentenausweises
- eine Kopie Ihres Ausweises / Passes
- falls vorhanden: Ihren Leistungsnachweis (vom FSZ oder Uni-VHS Niveau B1.3) oder Einstufung der Uni-VHS auf mindestens Niveau B2
- Kann ich einen Freund/eine Freundin eintragen?
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Ja. Sie benötigen dafür eine Vollmacht, Kopien seines/ihres Studierendenausweises und Ausweises, sowie, falls vorhanden, eine Bestätigung der Einstufung durch die Uni-VHS auf mindestens Niveau B2, einen Leistungsnachweis der Uni-VHS auf dem Niveau B1.3 oder einen Leistungsnachweis des FSZ.
- Kann ich mich auch per Email eintragen?
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Nein. Die Anmeldung findet persönlich an einem Tag statt. Bitte kommen Sie selbst zur Anmeldung oder lassen Sie sich von einem Freund/Kommilitonen eintragen (s.o.).
- Kann ich mich über STiNE anmelden?
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Nein, dies ist aus technischen Gründen zurzeit leider noch nicht möglich.
- Brauche ich meinen Leistungsnachweis, um mich wieder anzumelden?
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Wenn Sie einen Leistungsnachweis haben, bringen Sie ihn gerne mit. Wir haben zwar noch ihr altes Einstufungstestergebnis, aber mit dem Leistungsnachweis ersparen Sie sich möglicherweise Wartezeiten bei der Anmeldung. Alte Einstufungsergebnisse heben wir 6 Semester lang auf.
- Bekomme ich nach der Anmeldung eine Bestätigung, dass ich an meinem Kurs teilnehmen kann?
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Wenn Sie sich angemeldet haben, gehen Sie bitte davon aus, dass Sie in ihrem Kurs sind und kommen Sie einfach zur ersten Unterrichtsstunde. Wir kontaktieren Studierende nur, falls es ein Problem gibt.
Fragen zu den Kursen
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- Wie weiß ich, ob und wann ich zum Unterricht kommen soll?
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Wenn Sie sich in die Liste eingetragen haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie in dem Kurs sind. Kommen Sie dann bitte zur ersten Unterrichtsstunde. In der Regel beginnen die Kurse in der Woche nach der Anmeldung.
- Kann ich mich auch in einem Kurs einschreiben, dessen Kursliste schon voll ist?
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Nein, wenn die Kursliste voll ist, werden keine weiteren Studierenden aufgenommen. Wir müssen darauf achten, dass die Kurse nicht zu voll werden, damit ein guter Sprachunterricht stattfinden kann.
- Darf ich zum Unterricht kommen, wenn ich nicht auf der Liste bin?
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Nein, das ist leider nicht möglich. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie einen Leistungsnachweis erwerben wollen oder nicht.
- Ich brauche keinen Leistungsnachweis. Darf ich nur so zum Spaß zuhören?
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Nein. Bitte verstehen Sie, dass Sie nur zu einem Kurs kommen können, wenn Sie aktiv teilnehmen und auch einen Leistungsnachweis erwerben wollen.
- Muss ich in der ersten Woche da sein?
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Nein, Sie dürfen zweimal fehlen. Ihr Platz verfällt nicht, wenn Sie in der ersten Woche fehlen.
Fragen zu Leistungsnachweisen
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- Können Sie mir meinen Leistungsnachweis zusenden?
- Leider können wir keine Leistungsnachweise nachsenden. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie Ihren Nachweis am Ende des Semesters von Ihrem Dozenten abholen.
- Welche Leistungsnachweise und Zertifikate kann ich im Fachsprachenzentrum erwerben?
- Eine detaillierte Erklärung finden Sie auf unserer Webseite Leistungsnachweise und Zertifikate
Fragen zu Sprachzeugnissen
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- Ich brauche ein Sprachzeugnis. Wie funktioniert das?
- Zunächst müssen Sie unseren Einstufungstest ablegen. Dieser findet in unserem Selbstlernzentrum im Raum 3144/VMP5 statt. Beachten Sie bitte, dass das Selbstlernzentrum in der vorlesungsfreien Zeit geschlossen ist. Die Einstufung für Sprachzeugnisse findet daher nur während der Vorlesungszeit statt.
Wenn Sie den Test abgelegt haben, können Sie sich in den Sprechstunden einen Sprachnachweis nach einer kurzen mündlichen Prüfung ausstellen lassen:
Englisch: Frau Mac Mahon, Herr Dr. Witchalls, Frau Dr. Javorek
Spanisch: Frau Dr. Gordillo
Französisch: Frau Dr. Javorek
Denken Sie bitte daran, die benötigten Formulare mitzubringen!
Unsere Sprechzeiten und Räume finden Sie unter: Öffnungszeiten.
- Wie lange dauert es, bis ich mein Sprachzeugnis erhalte?
- Das Sprachzeugnis stellen wir Ihnen direkt in der Sprechstunde aus. Beachten Sie aber bitte, dass es bei der Einstufung zu Wartezeiten kommen kann, da in der vorlesungsfreien Zeit keine Einstufung stattfindet. Kümmern Sie sich daher bitte rechtzeitig darum, den Test abzulegen.