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Prüfungsamt 2



Inhalt:

Prüfungsordnung / Studienordnungen für Diplomstudiengänge

Die Prüfungsordnung regelt die allgemeinen Prüfungsanforderungen des Studiums. Sie ist vom Fachbereichsrat zu beschließen und - nach Stellungnahme durch den Akademischen Senat - von der Behörde für Wissenschaft und Forschung zu genehmigen.

Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt den Inhalt und Aufbau des Studiums. Sie ist ebenfalls vom Fachbereichsrat zu beschließen und - nach Stellungnahme durch den Akademischen Senat - der Behörde für Wissenschaft und Forschung anzuzeigen.

Der Studienplan konkretisiert die Studienordnung und enthält Empfehlungen für einen zweckmäßigen Studienaufbau. Er ist vom Fachbereichsrat zu beschließen.

Bitte wählen Sie auf der linken Seite ihren Studiengang, um zur entsprechenden Prüfungs- bzw. Studienordnung zu gelangen.

 

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