Die Prüfungsordnung regelt die allgemeinen Prüfungsanforderungen des Studiums. Sie ist vom Fachbereichsrat zu beschließen und - nach Stellungnahme durch den Akademischen Senat - von der Behörde für Wissenschaft und Forschung zu genehmigen.
Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt den Inhalt und Aufbau des Studiums. Sie ist ebenfalls vom Fachbereichsrat zu beschließen und - nach Stellungnahme durch den Akademischen Senat - der Behörde für Wissenschaft und Forschung anzuzeigen.
Der Studienplan konkretisiert die Studienordnung und enthält Empfehlungen für einen zweckmäßigen Studienaufbau. Er ist vom Fachbereichsrat zu beschließen.
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