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Prüfungsamt 2



Inhalt:

Krankmeldungen zu Prüfungen  

 

Änderungen im Umgang mit Krankmeldungen

für B.Sc. BWL Studierende, die ab dem WS2010/11 mit dem Studium Begonnen haben

1.       Modulfristen

Die Veranstaltungen, die Sie im Rahmen von Pflichtmodulen besuchen, müssen Sie innerhalb von Fristen abschließen. Sie haben für jedes Teilmodul (Veranstaltung) prinzipiell vier Prüfungsmöglichkeiten, meistens innerhalb von einem Jahr (zwei Versuche z.B. im WS10/11, zwei weitere Versuche im WS11/12).

Wenn Sie eine Klausur nicht wahrnehmen können oder möchten, ist das grundsätzlich möglich. Wichtig ist „nur“, dass Sie am Ende der Modulfrist einen erfolgreichen Prüfungsversuch (bestanden) abgelegt haben.

 

2.       Umgang mit Krankmeldungen (Achtung neu!)

Wenn Sie bei einer Prüfung krank sind, sollten Sie unverzüglich zu Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin gehen.

Erhalten Sie dort ein qualifiziertes Attest, so ist dies zukünftig NICHT MEHR im Studienbüro Wirtschaftswissenschaften einzureichen. Bitte bewahren Sie das Attest selbständig auf.

Bitte beachten Sie:

-          Krankheit führt nicht zu einer automatischen Modulfristverlängerung!

-          Sie müssen von der Ärztin, bzw. dem Arzt ein qualifiziertes Attest  erhalten. Einfache  Atteste werden im Rahmen eines Antrags auf Modulfristverlängerung nicht akzeptiert.

 

3.       Modulfristverlängerungen

Haben Sie nach Ende der Modulfrist die Prüfung zu einer Veranstaltung nicht bestanden, können Sie einen begründeten Antrag auf Modulfristverlängerung stellen, sofern Sie einen besonderen Härtefallgrund geltend machen können.

-          Der Antrag ist formlos. Es gibt kein Formular.

-          Dem Antrag sind die üblichen Informationen (Name, Matrikelnummer, Kontaktdaten, Studiengang) beizufügen. Er ist zu unterschreiben.

-          Der Antrag muss innerhalb von 7 Tagen nach Ende der Ausschlussfrist für die Notenbekanntgabe eingereicht werden. (Diesen Termin können Sie der Terminübersicht auf der Internetseite des Studienbüros Wirtschaftswissenschaften entnehmen.) Achtung: Die Ausschlussfrist z.B. des dritten Semesters liegt zu Beginn des vierten Semesters. Die nächste Klausur findet dann jedoch erst im fünften Semester statt. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um den Antrag.

-          Zum Antrag müssen alle notwendigen Belege im Original beigefügt werden, wie z.B. qualifizierte ärztliche Atteste (siehe oben).

 

Der Prüfungsausschussvorsitzende prüft dann Ihren Antrag.

-          Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten Sie einen weiteren Prüfungsversuch, den Sie zum nächsten Prüfungstermin nutzen müssen.

-          Sie müssen sich selbständig zu diesem Prüfungstermin anmelden.

Wichtig:

-          Wenn Sie keinen Antrag auf Modulfristverlängerung stellen, endet Ihr Studium.

-          Wird dem Antrag nicht stattgegeben, endet Ihr Studium.

-          Nehmen Sie diesen Prüfungstermin nicht wahr, endet Ihr Studium.

-          Eine Fristverlängerung kommt grundsätzlich dann nicht in Betracht, wenn insgesamt mindestens drei Prüfungsmöglichkeiten wahrgenommen oder aus selbst zu vertretenden Gründen nicht wahrgenommen wurden.

-          Eine wiederholte Fristverlängerung kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen gewährt werden.

Für Teilzeitstudierende, ins höhere Semester eingestufte Studierende sowie beurlaubte Studierende gelten besondere Regelungen; bitte wenden Sie sich an das Studienbüro.

 

           Änderungen im Umgang mit Krankmeldungen

                                              für M.Sc. BWL

 Informationen zu Hintegrund und Änderungen im Umgang mit Krankmeldungen für den M.Sc. BWL finden Sie hier:

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Formular für den Nachweis zur Prüfungsunfähigkeit (qualifiziertes Attest) 

Ihr Studienabschluss:      

Diplom Hauptfachstudium WiWi BWL / VWL Variante A
Wirtschaftsinformatik Variante B
Nebenfachstudium WiWi    

Magister   Hauptfachstudium WiWi Variante A  
Haupt-/Nebenfachstudium WiWi    

Bachelor               Hauptfachstudium WiWi BWL / VWL Variante A
Wirtschaft und Kultur China Variante B
Nebenfachstudium WiWi
Lehramtsstudium Mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt Variante A
Ohne wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt  

Master     BWL Variante B  
Economics Variante B  
Politics, Economics and Philosophy Variante B  

Lehramtsstudium
(Abschluss Staatsexamen)  
Mit wirtschaftswissenschaftlichen Fächern Variante A  
Ohne wirtschaftswissenschaftliche Fächern    

 

 

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