Für die Vergabe von Zensuren für Dissertationen bei Prof. Witte gilt:
Die Zensur "summa cum laude" kann nur auf Antrag bei einheitlicher Zensur "magna cum laude" der beiden Gutachter vergeben werden. Prof. Witte wird einen solchen Antrag stellen, wenn die Dissertation folgende Voraussetzungen erfüllt:
- eine Theorie, formalisiert, präzise geprüft,
- spannende Vorhersagen,
- erkenntnisanreichernde Retrodiktionen,
- methodologische Vielfalt, Auseinandersetzung mit bestehenden Theorien.
Das Genannte enstpricht "summa cum laude" im Bereich Grundlagenforschung. Für den Anwendungsbereich lässt sich eine solche Präzisierung nicht vornehmen.
"Magna cum laude" erhält, wer zusätzliche wissenschaftliche Erkenntnisse auf hohem Niveau beim differenzierten und kreativen Einsatz der Methodik erarbeitet.
"Cum laude" erhält, wer zusätzliche wissenschaftliche Erkenntnisse erarbeitet und methodisch sauber vorgeht.
"Rite" wird vergeben, wenn zusätzliche Erkenntnisse bei gewissem Mangel an methodischer Herangehensweise erarbeitet werden.
Die Ablehnung der Dissertation erfolgt, wenn keine zusätzlichen Erkenntnisse berichtet werden und /oder die methodische Herangehensweise fehlerhaft ist.
Hierbei gelten die Regelungen zu Autorschaft und zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen der Universität Hamburg in der jeweils aktuellen Fassung, die Sie hier nachlesen können.
Das Datenmaterial, auf dem Ihre Dissertation basiert (z.B. ausgefüllte Fragebögen, Videos, Tonbänder), muss 5 Jahre aufbewahrt werden.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Seite unseres Forschungsseminars