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Fachbereich Betriebswirtschaftslehre



Inhalt:

Zulassungskriterien
m.sc. betriebswirtschaft (business administration)


Stand: Januar 2013

„Masterstudiengang M.Sc. Betriebswirtschaft“

 

Für den konsekutiven Masterstudiengang M.Sc. Betriebswirtschaft bestehen folgende besonderen Zugangsvoraussetzungen:

 

a.) ein erster berufsqualifizierender B.Sc. Hochschulabschluss entweder im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre der Universität Hamburg oder in einem vergleichbaren Studiengang einer Hochschule im Fachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Volkswirtschaft, Ökonomie, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsmathematik und Wirtschaftsinformatik, in eng verwandten disziplinären und interdisziplinären Studiengängen  wie Lehramts-Bachelorabsolventen mit Beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften sowie in vergleichbaren B.A. Studiengängen zu den genannten Themenfeldern, sofern sie ein forschungs- und methodenorientiertes Profil aufweisen.

 

Bewerberinnen und Bewerber mit einem B.A Abschluss müssen zur Glaubhaftmachung des forschungs- und methodenorientierten Profils ihres Studienganges eine Übersicht über die in ihrem Abschluss enthaltenen Module (Transcript of Records) vorlegen. Der jeweilige Studiengang wird als forschungs- und methodenorientiert eingestuft, wenn die Bewerberinnen oder Bewerber Vorlesungs-Übungs- oder Seminarmodule im Umfang von insgesamt mindestens 30 ECTS/LP (oder 20 SWS) zu den Themenbereichen Mathematik, Statistik, Ökonometrie, Operations Research, Modellierung ökonomischer Sachverhalte, Quantitative Methoden, Mikroökonomie, Spieltheorie, Entscheidungstheorie, Empirische Methoden der Sozialforschung, Wissenschaftstheorie oder Methodik des Wissenschaftlichen Arbeiten erfolgreich absolviert haben. Geht aus dem Titel eines Moduls dessen Inhalt nicht hinreichend eindeutig hervor, soll neben der aktuellen Modulübersicht (Transcript of Records) die zugehörige Modulbeschreibung mit eingereicht werden.

 

Bewerberinnen und Bewerber mit einem interdisziplinären Abschluss müssen zur Glaubhaftmachung ausreichender wirtschaftswissenschaftlicher Anteile in ihrem Studiengang eine Übersicht über die in ihrem Abschluss enthaltenen Module (Transcript of Records) vorlegen. Der jeweilige Studiengang wird als eng verwandter interdisziplinärer Studiengang eingestuft, wenn mindestens 90 ECTS/LP (oder 60 SWS) an Modulen in klassischen wirtschaftswissenschaftlichen Fächern, wie sie z.B. im Bachelorstudiengang B. Sc. Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs BWL der Universität Hamburg enthalten sind, absolviert wurden. Geht aus dem Titel eines Moduls dessen Inhalt nicht hinreichend eindeutig hervor, soll neben der aktuellen Modulübersicht (Transcript of Records) die zugehörige Modulbeschreibung mit eingereicht werden.

 

b.) Formlose Bestätigung der Bewerberin/des Bewerbers, dass sie/er über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügt, um wirtschaftswissenschaftlichen Lehrver­anstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen auch in englischer Sprache absolvieren zu können.

 

In dem zugehörigen Abschnitt der Satzung über Auswahlverfahren für einzelne Studiengänge ist geregelt:

„Masterstudiengang M.Sc. Betriebswirtschaft“

 Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die die besonderen Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllen, die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl nach einem Auswahlkriterium, welches aus der Bachelor-Abschlussnote und dem Ergebnis der Bewerberin bzw. des Bewerbers im kognitiven Fähigkeitstest TM-WISO (Test für Masterstudiengänge in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) gebildet wird.

 Die Teilnahme am TM-WISO darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die mehrfach am TM-WISO teilgenommen haben, wird grundsätzlich das jüngste Testergebnis im Auswahlverfahren berücksichtigt, es sei denn, die Bewerberin bzw. der Bewerber reicht mit der Bewerbung ein älteres Testergebnis zur Berücksichtigung im Auswahlverfahren ein.

 Der Rangplatz einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers bei der Auswahl ermittelt sich nach dem Wert des Auswahlkriteriums. Bewerberinnen und Bewerber mit höheren Werten erhalten einen höheren Rangplatz. Bei Ranggleichheit wird gelost.

 Die Berechnung des Auswahlkriteriums wird wie folgt vorgenommen:

(Bachelor-Punkte * 0,51) + (TM-WISO-Punkte * 0,49) = Wert des Auswahlkriteriums

 Zur Bestimmung der Bachelor-Punkte wird die Note des Bachelor-Abschlusses (bzw. die zum Bewerbungszeitpunkt dokumentierte Durchschnittsnote, falls der Abschluss noch nicht vorliegt) einer Bewerberin/eines Bewerbers anhand der folgenden linearen Skala in eine Punktzahl von 60 (bei Note 1,0) bis 0 Bachelor-Punkte (bei Note 4,0) transformiert, wobei jeder Schritt von 0,05 Noteneinheiten einem Bachelor-Punkt entspricht:

Bachelor-Abschlussnote (oder Durchschnittsnote zum Bewerbungszeitpunkt)

Bachelor-Punktzahl

1,00 bis < 1,05

60

1,05 bis < 1,10

59

1,10 bis < 1,15

58

usw. nach dem gleichen Prinzip; bis

3,90 bis < 3,95

2

3,95 bis < 4,00

1

4,00

0

 

Zur Bestimmung der TM-WISO-Punkte wird das Ergebnis der Bewerberin/des Bewerbers beim TM-WISO (Testwert) anhand der Formel

TM-WISO-Punkte = Testwert – 70

auf eine Skala von 60 bis 0 TM-WISO-Punkte umgerechnet. Hat eine Bewerberin bzw. ein Bewerber nicht am TM-WISO teilgenommen, werden 0 TM-WISO-Punkte angesetzt.

 Bewerberinnen und Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland können statt des TM-WISO den allgemeinen Studierfähigkeitstest TestAS in deutscher Sprache mit dem Kerntest und dem Fachmodul Wirtschaftswissenschaften absolvieren und dessen Ergebnisse anstelle der Ergebnisse des TM-WISO für die Bewerbung um einen Studienplatz im M.Sc. BWL verwenden. Der Testwert des TestAS wird dann anstelle des Testwertes des TM-WISO bei der Berechnung des Auswahlkriteriums verwendet.“

 

 

 

 

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