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Fachbereich Betriebswirtschaftslehre



Inhalt:

Zulassungskriterien
m.sc. betriebswirtschaft (business administration)


Stand: 8.6.2010

„Masterstudiengang M.Sc. Betriebswirtschaft“

 

Für den konsekutiven Masterstudiengang M.Sc. Betriebswirtschaft bestehen folgende besonderen Zugangsvoraussetzungen:

 

a.) ein erster berufsqualifizierender B.Sc. Hochschulabschluss entweder im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre der Universität Hamburg oder in einem vergleichbaren Studiengang einer Hochschule im Fachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Volkswirtschaft, Ökonomie, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsmathematik und Wirtschaftsinformatik, in eng verwandten disziplinären und interdisziplinären Studiengängen  wie Lehramts-Bachelorabsolventen mit Beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften sowie in vergleichbaren B.A. Studiengängen zu den genannten Themenfeldern, sofern sie ein forschungs- und methodenorientiertes Profil aufweisen.

 

Bewerberinnen und Bewerber mit einem B.A Abschluss müssen zur Glaubhaftmachung des forschungs- und methodenorientierten Profils ihres Studienganges eine Übersicht über die in ihrem Abschluss enthaltenen Module (Transcript of Records) vorlegen. Der jeweilige Studiengang wird als forschungs- und methodenorientiert eingestuft, wenn die Bewerberinnen oder Bewerber Vorlesungs-Übungs- oder Seminarmodule im Umfang von insgesamt mindestens 30 ECTS/LP (oder 20 SWS) zu den Themenbereichen Mathematik, Statistik, Ökonometrie, Operations Research, Modellierung ökonomischer Sachverhalte, Quantitative Methoden, Mikroökonomie, Spieltheorie, Entscheidungstheorie, Empirische Methoden der Sozialforschung, Wissenschaftstheorie oder Methodik des Wissenschaftlichen Arbeiten erfolgreich absolviert haben. Geht aus dem Titel eines Moduls dessen Inhalt nicht hinreichend eindeutig hervor, soll neben der aktuellen Modulübersicht (Transcript of Records) die zugehörige Modulbeschreibung mit eingereicht werden.

 

Bewerberinnen und Bewerber mit einem interdisziplinären Abschluss müssen zur Glaubhaftmachung ausreichender wirtschaftswissenschaftlicher Anteile in ihrem Studiengang eine Übersicht über die in ihrem Abschluss enthaltenen Module (Transcript of Records) vorlegen. Der jeweilige Studiengang wird als eng verwandter interdisziplinärer Studiengang eingestuft, wenn mindestens 90 ECTS/LP (oder 60 SWS) an Modulen in klassischen wirtschaftswissenschaftlichen Fächern, wie sie z.B. im Bachelorstudiengang B. Sc. Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs BWL der Universität Hamburg enthalten sind, absolviert wurden. Geht aus dem Titel eines Moduls dessen Inhalt nicht hinreichend eindeutig hervor, soll neben der aktuellen Modulübersicht (Transcript of Records) die zugehörige Modulbeschreibung mit eingereicht werden.

 

b.) Formlose Bestätigung der Bewerberin/des Bewerbers, dass sie/er über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügt, um wirtschaftswissenschaftlichen Lehrver­anstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen auch in englischer Sprache absolvieren zu können.

 

In dem zugehörigen Abschnitt der Satzung über Auswahlverfahren für einzelne Studiengänge ist geregelt:

„Masterstudiengang M.Sc. Betriebswirtschaft“

1.1  Übersteigt die Zahl der Bewerbungen, die die besonderen Zulassungsvoraussetzungen vollständig erfüllen, die Anzahl der für den Masterstudiengang M. Sc. Betriebswirtschaft zur Verfügung stehenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:

 

  1. Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses
  2. Ergebnis des kognitiven Leistungstests TM WISO (bzw. des TestAS für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland)

 

Bewerberinnen und Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland können statt des TM-WISO den TestAS in deutscher Sprache mit dem Kerntest und dem Fachmodul Wirtschaftswissenschaften absolvieren und dessen Ergebnisse anstelle der Ergebnisse des TM-WISO für die Bewerbung um einen Masterstudienplatz verwenden.

 

1.2  Für die Auswahl werden die Ergebnisse zu den Kriterien 1. und 2. auf eine gemeinsame Skala umgerechnet und mit jeweils 50% gewichtet. Bewerberinnen und Bewerber, die den TM WISO (bzw. den TestAS) nicht absolviert haben, werden im Auswahlverfahren mit dem minimal möglichen Testergebnis (0 Punkte) berücksichtigt.

 

 

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