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Fakultät Erziehungswissenschaft
Psychologie und Bewegungswissenschaft
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vorläufige Benutzungsordnung der Martha-Muchow-Bibliothek
- Geltungsbereich
Die Benutzungsordnung gilt für die Martha-Muchow-Bibliothek der Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg.
Der Rechtscharakter des Benutzungsverhältnisses ist öffentlich-rechtlich.
- Selbstverständnis der Bibliothek
Die Martha-Muchow-Bibliothek dient als öffentliche wissenschaftliche Bibliothek der Forschung, Lehre und dem Studium sowie sonstiger wissenschaftlicher Arbeit, Weiterbildung und Information.
Die Bibliothek bietet gedruckte, audiovisuelle und elektronische Medien an. Das Personal informiert über das vorhandene Material und gibt Hilfestellung bei der Benutzung.
Die Aufgabe der Bibliothek besteht in der Beschaffung, Bereitstellung und Pflege der o.g. Materialien sowie ihrer weitgehenden Bewahrung für spätere Generationen (Kulturauftrag).
Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek mit eingeschränkter Ausleihe. Näheres zur Ausleihe unter Punkt 6.
- Entgelte
Für die Benutzung der Bibliothek gilt die „Gebührenordnung für wissenschaftliche Bibliotheken der Freien und Hansestadt Hamburg“. Die Gebührenordnung ist auf der Homepage der Bibliothek ein zu sehen.
Die Standardgebühren werden durch Aushang bekannt gegeben.
Eine Zahlung vor Ort ist nur mit EC- oder Geldkarte möglich. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
- Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Bibliothek sowie betriebsbedingte Schließungen werden durch Aushang bekannt gegeben.
- Bibliotheksbenutzung
Die Bibliothek steht allen Studierenden und Angehörigen der Universität Hamburg und vergleichbarer Institutionen offen. Aus begründetem Anlass kann die Bibliotheksbenutzung eingeschränkt werden (siehe Punkt 8).
Die Bibliotheksleitung übt das Hausrecht aus.
Die BenutzerInnen haben grundsätzlich die Möglichkeit, alle Materialien zum Studium in den Bibliotheksräumen zu nutzen. Medien, die nicht frei zugänglich sind, können beim Bibliothekspersonal bestellt werden und sind nach Benutzung diesem wieder auszuhändigen.
Arbeitsplätze dürfen nicht länger als zwei Stunden unbenutzt belegt werden.
Die BenutzerInnen können Kopien aus Buchbeständen der Bibliothek auf den dazu auf jeder Etage aufgestellten Kopierern herstellen, soweit der Zustand der Vorlage dies gestattet. Die Entscheidung darüber trifft die Bibliotheksleitung.
Die Beachtung von Urheberrechten obliegt den BenutzerInnen. Die Bibliothek ist zur Herstellung von Kopien nicht verpflichtet.
- Ausleihe
Für die Ausleihe ist ein gültiger Bibliotheksausweis notwendig. Dieser ist erhältlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses und einer Meldebestätigung bzw. Studienbescheinigung. Die für die Ausgabe des Bibliotheksausweises „Bibliothekssystem Hamburger Hochschulen“ erhobenen Daten werden elektronisch gespeichert; die Vorschriften des Hamburgischen Datenschutzgesetzes werden beachtet. Die Ausweisausgabestellen und die näheren Ausleihbedingungen werden durch Aushang bekannt gegeben.
Die Bibliotheksleitung kann bestimmen, dass einzelne Materialien nicht ausgeliehen und/oder kopiert werden dürfen.
Mit der Ausleihverbuchung und der Aushändigung durch das Bibliothekspersonal gilt das Medium als entliehen. Die Person, auf deren Namen der vorgelegte Ausweis ausgestellt ist, trägt die Verantwortung für das entliehene Medium. Die BenutzerInnen haben das Bibliotheksgut sorgfältig und schonend zu behandeln und vor Schäden und Verlust zu bewahren. Eintragungen sowie Markierungen sind untersagt. Beschädigungen sind dem Bibliothekspersonal mitzuteilen und auf keinen Fall selbst zu beheben.
Mit Ablauf der Leihfrist sind die entliehenen Medien an dem Ort der Entleihe beim Bibliothekspersonal wieder abzugeben.
- Verhalten in den Bibliotheksräumen
Mäntel, Jacken, Taschen u.ä. dürfen nicht mit in die Bibliotheksräume genommen werden.
Um Missverständnisse auszuschließen, kann das Bibliothekspersonal die von BenutzerInnen mitgeführten Materialien und Behältnisse auf deren Inhalt kontrollieren.Die Fächer in den Garderobenschränken und Schließfächern dürfen nur während der Öffnungszeiten in Anspruch genommen werden. Die Bibliothek ist berechtigt, nicht fristgemäß freigemachte Fächer zu räumen. Die entnommenen Gegenstände werden 3 Wochen aufbewahrt und anschließend entsorgt.
Wird ein Schließfach wegen Verlust des Schlüssels geöffnet, ist für die Wiederbeschaffung eines Schlosses eine Gebühr von 27.- Euro zu entrichten.
Es wird erwartet, dass sich die BenutzerInnen entsprechend einer für Bibliotheken angemessenen Art und Weise verhalten, indem sie Rücksicht aufeinander nehmen, Ruhe halten, nicht rauchen, nicht essen und trinken (ausgenommen Wasser aus verschließbaren Gefäßen). Mobiltelefone und Musikabspielgeräte müssen ausgeschaltet sein.
Haustiere dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.
Die zur Benutzung in den Bibliotheksräumen verwendeten Medien sind nach Gebrauch an den Standort der Entnahme zurückzustellen.
Verlassen Sie bitte den Arbeitsplatz so wie Sie ihn gerne vorfinden möchten.
Es ist nicht erlaubt, Anmerkungen, Notizen und andere Markierungen in den von der Bibliothek zur Verfügung gestellten Medien anzubringen.
Das Entfernen von Seiten stellt Sachbeschädigung dar und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Die NutzerInnen haften für Schäden an und Verlust von Bibliotheksgut.
Die BenutzerInnen sind verpflichtet, die Benutzungsordnung einzuhalten und die Anordnungen des Bibliothekspersonals zu befolgen.
- Ausschluss von der Benutzung
Verstossen BenutzerInnen schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung oder die Ausleihbedingungen, so ist ein Ausschluss von der Benutzung oder der Ausleihe möglich. Ein darüber hinausgehender Ausschluss bedarf der Zustimmung des Dekans der Fakultät 4.
- Haftungsausschluss
Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die in die Bibliothek mitgebracht werden. Desgleichen nicht für solche Schäden, die daraus entstehen, dass bestellte Medien nicht oder verspätet den BenutzerInnen zur Verfügung gestellt werden. Ebenso nicht für Schäden die durch Bibliotheksgut verursacht werden.
- Inkrafttreten
Die vorliegende Benutzungsordnung tritt mit Eröffnung der Bibliothek in Kraft.
Hamburg, den 6.12.2006