1. Bauen die Seminare „Schlüsselqualifikationen I bis III“ aufeinander auf?
Nein, die Seminare bauen nicht aufeinander auf. Sie können alle drei Seminare jeweils frei aus dem Gesamtangebot wählen, darüber hinaus können auch andere Lehrveranstaltungen und Leistungen als Äquivalenzen anerkannt werden (siehe nächste Frage).
2. Können auch Seminare/Leistungen eingebracht werden, die nicht von der Arbeitsstelle Studium und Beruf angeboten werden?
Ja, statt eines SQ-Seminars aus unserem Angebot können Sie folgende Äquivalenzen einbringen:
1. Sprachkurse des Fachsprachenzentrums, Sprachkurse der Universität Hamburg (auch Deutsch als Fremdsprache) und Sprachkurse der Universität Hamburg in Kooperation mit der Volkshochschule werden anerkannt, sofern Sie die dort erworbene Fremdsprache nicht im Haupt- oder Nebenfach studieren und Sie 3 LP für den betreffenden Kurs inkl. Prüfung bekommen haben (alternativ: 2 + 4 LP für zwei Kurse).
2. Für ein Auslandssemester innerhalb des Bachelorstudiums können 3 LP angerechnet werden. Im Anschluss an das Auslandssemester fertigen Sie hierfür einen ca. 10-seitigen Bericht an, der sich sowohl theoretisch als auch erfahrungspraktisch mit dem Thema „Interkulturelle Kompetenz“ auseinandersetzt. Einen Leitfaden zur Anfertigung des Berichts finden Sie hier.
3. Auch Seminare mit überfachlichen Inhalten anderer Fakultäten werden anerkannt, etwa Formale Logik, Wissenschaftstheorie, Statistik, Grundlagen der BWL, Beratungstheorien etc.
Auch Kurse mit 2 LP können Sie sich anrechnen lassen. Die insgesamt 9 Leistungspunkte (für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2008/2009 aufgenommen haben: 6 Leistungspunkte), die Sie für Seminare des Typs „Schlüsselqualifikationen“ benötigen, können Sie auch erwerben, indem Sie entsprechend mehr Seminare mit 2 LP besuchen. 4. Wie kann ich ein Auslandssemester anrechnen lassen?
Im Anschluss an Ihr Auslandssemester verfassen Sie einen ca. 10-seitigen Bericht, in dem Sie sich sowohl theoretisch als auch erfahrungspraktisch mit dem Thema „Interkulturelle Kompetenz“ auseinandersetzen. Einen Leitfaden zur Anfertigung des Berichts finden Sie hier. Der Bericht muss spätestens zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung zur Bachelorarbeit eingereicht sein.