1. In welchen Bereichen kann ich mein Praktikum absolvieren?
Sie haben generell eine große Freiheit bei der Wahl Ihres Praktikums. Es muss kein sehr enger fachlicher Bezug vorhanden sein (z. B. müssen Anglisten nicht unbedingt Praktika machen, in denen Englisch eine große Rolle spielt). Wichtig ist jedoch, dass der im Praktikum erkundete Beruf einen akademischen Hintergrund voraussetzt und für Geisteswissenschaftler/innen prinzipiell offen steht – nicht anerkannt werden also z. B. Ausbildungsberufe wie Erzieher/in, Ergotherapeut/in oder Rechtsanwaltsfachangestellte/r, da hierfür kein geisteswissenschaftliches Studium nötig ist.
Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Ihr geplantes Praktikum anerkannt wird, wenden Sie sich bitte an Evi Minkus oder Dr. Ulrike Job. Anregungen für die Bandbreite an geisteswissenschaftlichen Berufsfeldern erhalten Sie im BFE-Seminar sowie durch die berufskundliche Literatur in der ABK-Bibliothek.
2. Muss ich das Seminar „Berufs- und Bewerbungspraxis“ vor meinem Praktikum besucht haben?
Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme am Seminar vor dem Praktikum sehr, da in dieser Lehrveranstaltung Themen wie z. B. Praktikumsrecherche, -bewerbung und -vertrag, Praktikumsinhalte und -gestaltung sowie Rechte und Pflichten im Praktikum thematisiert werden, die Sie im Bewerbungsprozess und dem Verlauf eines erfolgreichen Berufspraktikums unterstützen. Sie müssen die „Berufs- und Bewerbungspraxis“ jedoch nicht zwingend vor Ihrem Pflichtpraktikum besuchen.
3. Wie finde ich einen geeigneten Praktikumsplatz?
Strategien für die Recherche nach einem Praktikumsplatz werden Ihnen im Seminar „Berufs- und Bewerbungspraxis“ vermittelt.
Weitere Unterstützung bei der Praktikumsrecherche erhalten Sie durch den Projekt-Ordner unserer Initiative „Praxis für 500“, in dem über 200 Hamburger Unternehmen, Verbände und Institutionen Praktika zwischen 6 und 13 Wochen anbieten. Den Ordner können Sie in Raum 215 einsehen.
Auf unserer Homepage finden Sie außerdem eine Linksammlung, die Sie für die regionale, überregionale und internationale Praktikumsrecherche nutzen können. Zahlreiche Ausschreibungen für (allerdings mehrmonatige) Praktikumsstellen finden Sie auch als Aushang an den Pinnwänden der Arbeitsstelle Studium und Beruf im 2. Stock des Philosophenturms.
Bei der Unternehmensrecherche unterstützt Sie auch unser „Studienportal ABK“ auf der Online-Plattform AGORA, in dem Sie zahlreiche Materialien zu Berufsfeldern für Geisteswissenschaftler/innen finden. Den Zugang zum Studienportal ABK können Sie hier beantragen.
Ausführliche Informationen zur Organisation eines Praktikums im Ausland finden Sie in unserem virtuellen Projektraum „Auslandspraktikum“. Neben einer Zusammenstellung deutscher und internationaler Institutionen und Organisationen, die Praktika im Ausland anbieten, finden Sie in diesem Projektraum auch Hinweise zu Stipendien und Reisekostenzuschüssen. Des Weiteren stellen wir Ihnen Broschüren und Checklisten zur Vorbereitung eines Auslandspraktikums als PDF-Dokumente zur Verfügung. Den Projektraum „Auslandspraktikum“ finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen zur Praktikumsrecherche wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte der Arbeitsstelle Evi Minkus.
4. Kann ich auch ein Teilzeitpraktikum absolvieren?
Ja, Sie können ein Teilzeitpraktikum absolvieren, wenn es zwei Voraussetzungen erfüllt: Das Praktikum muss insgesamt 240 Stunden umfassen (dies entspricht 6 Wochen Vollzeitpraktikum à 40 Stunden) und die Wochenarbeitszeit muss mindestens 20 Stunden betragen.
5. Darf ich das Praktikum splitten, z. B. jeweils drei Wochen bei zwei verschiedenen Unternehmen arbeiten?
Nein, in der Regel nicht. Das Praktikum soll Ihnen nicht nur einen Einblick in ein bestimmtes Berufsfeld ermöglichen, sondern Sie sollten auch selbstständig und eigenverantwortlich im Unternehmen mitarbeiten können. Dies ist bei einer kürzeren Praktikumsdauer nicht mehr gewährleistet.
6. Werden auch Praktika im Ausland angerechnet?
Ja, hier gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Anerkennung eines Praktikums in Deutschland; bei fremdsprachigen Praktikumszeugnissen (außer Englisch) fügen Sie dem Praktikumsbericht bitte eine eigene (unbeglaubigte) Übersetzung des Zeugnisses bei.
7. Werden eine Ausbildung, eine berufliche Tätigkeit oder vor dem Studium absolvierte Praktika anerkannt?
Das Ziel des Praktikums ist die Erkundung der beruflichen Perspektiven, die sich durch Ihr Studium ergeben und mit dem Studium verknüpft werden – zuvor erworbene praktische Erfahrungen sind zwar sehr wertvoll, konnten jedoch noch nicht in den Kontext Ihrer Studienerfahrungen gestellt werden. Daher ist nur in begründeten Ausnahmefällen eine Anerkennung von zuvor erworbenen Praxiserfahrungen möglich. Bei Fragen zur Anerkennung von Praktika wenden Sie sich bitte an Evi Minkus oder Dr. Ulrike Job.
8. Bis wann muss ich mein Praktikum absolviert haben?
Sie sollten Ihr Praktikum idealerweise bis zum Beginn der Vertiefungsphase absolviert haben.
9. Welche Bescheinigungen brauche ich vom Praktikumsgeber, um mein Praktikum anrechnen lassen zu können?
Sie brauchen von Ihrem Praktikumsgeber ein sog. qualifiziertes Praktikumszeugnis. Dessen Bestandteile sind Ihr Name, Geburtsdatum, Praktikumsbeginn und -ende, die von Ihnen erfüllten Aufgaben sowie eine Leistungsbeurteilung. Dieses Zeugnis fügen Sie bitte in Kopie (!) Ihrem Praktikumsbericht an.
10. Wo erfahre ich Weiteres zum qualifizierten Praktikumszeugnis?
Inhalt und Aufbau eines qualifizierten Praktikumszeugnisses werden im Seminar „Berufs- und Bewerbungspraxis“ behandelt. Sollten Sie Ihr Praktikum vor dem Seminarbesuch absolvieren, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen der Arbeitsstelle Studium und Beruf.
11. Wann und wo muss ich meinen Praktikumsbericht abgeben?
Geben Sie den Bericht bitte so früh wie möglich nach Beendigung des Praktikums persönlich während der Öffnungszeiten in unserem Geschäftszimmer (Raum Phil 209) ab. Sie erhalten daraufhin eine schriftliche Empfangsbestätigung. Spätestens bei Ihrer Anmeldung zur BA-Arbeit muss auch Ihr Praktikumsbericht aus dem ABK-Aufbaumodul bei der AStuB eingereicht sein.
12. Ich habe das Seminar „Berufs- und Bewerbungspraxis“ besucht. Wann erscheint das in STiNE und wann erhalte ich den Schein für das Seminar?
Wie dies geregelt ist, hängt davon ab, wann Sie das Praktikumsseminar/Seminar "Berufs- und Bewerbungspraxis" besucht haben:
a) Seminarbesuch bis einschließlich SoSe 2011: Das Bestehen des Teilmoduls mit Seminar, Praktikum und Praktikumsbericht sowie die Angaben zum Praktikumszeitraum und Unternehmen können nur anhand des von uns ausgestellten Scheins von der Prüfungsabteilung in Ihr Leistungskonto eingetragen werden; nach Ihrer Anmeldung zur Bachelorprüfung werden diese Angaben von uns an die Prüfungsabteilung weitergegeben und dann dort in STiNE eingetragen.
a) Seminarbesuch ab WiSe 2011/12: Die Leistungspunkte für das Seminar "Berufs- und Bewerbungspraxis" werden erst nach Absolvierung Ihres Praktikums und der sich anschließende Abgabe und Bestehen des Praktikumsberichts eingetragen. Alle drei Leistungen - Seminar mit 1 Leistungspunkt, Praktikum mit 8 LP und Praktikumsbericht mit 1 LP - werden durch ein "bestanden" in Ihrem STiNE-Leistungskonto angerechet (dafür keine Scheine in Papierform mehr ausgestellt).
13. Ich habe Probleme bei der Praktikumsbewerbung. An wen kann ich mich wenden?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsstelle Studium und Beruf unterstützen Sie gern bei allen Fragen zur Praktikumsbewerbung. Die Sprechstundenzeiten finden Sie hier.
14. Bin ich während des Praktikums weiterhin über die Universität unfallversichert und behält meine studentische Krankenversicherung ihre Gültigkeit?
Während eines Praktikums bleibt Ihre studentische Krankenversicherung bestehen. Im Praktikum sind Sie auch grundsätzlich unfallversichert (SGB VII, § 2, Abs. 2), allerdings gibt es im Versicherungsfall möglicherweise Probleme der Zuständigkeit:
Da die Universität Hamburg für das Pflichtpraktikum der SLM-Studierenden den Praktikumsgeber nicht auswählt und im Hinblick auf Unfallverhütungsvorschriften überprüft, gilt in aller Regel ein (automatischer) Versicherungsschutz über den Arbeitgeber. Insbesondere bei Vorliegen eines Praktikumsvertrags bzw. eines Entgelts sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für die Unfallversicherung zuständig.
15. Bin ich bei einem Praktikum im Ausland kranken- und unfallversichert?
In der Regel ist die studentische Krankenversicherung nur für Krankheitsfälle in Deutschland zuständig. Für einen Auslandsaufenthalt wie z. B. ein Auslandspraktikum machen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenversicherung kundig, ob zwischen Deutschland und Ihrem Zielland ein Sozialversicherungsabkommen besteht, oder ob Sie für die Dauer des Praktikums eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen sollten.
Im Auslandspraktikum sind Sie nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, für die Zeit des Praktikums eine private Unfallversicherung abzuschließen. In Einzelfällen (dies variiert von Land zu Land) ist auch Ihr Praktikumsunternehmen für den Unfallversicherungsschutz zuständig. Klären Sie dies bitte direkt mit Ihrem Praktikumsgeber im Ausland.
16. Mein Praktikumsgeber verlangt von der Universität eine Bescheinigung, dass ich ein Pflichtpraktikum absolviere. Wo bekomme ich diese Bescheinigung?
Die Bescheinigung über das Pflichtpraktikum erhalten Sie (auch in einer englischen und französischen Version) bei der Praktikumsbeauftragten der Arbeitsstelle, Frau Minkus.