
Erster Kontakt •
Bewerbungsmappe •
Anschreiben •
Lebenslauf •
Dritte Seite •
Vorstellungsgespräch •
Einstellungstests •
Online-Bewerbung •
Bewerben ins Ausland Lebenslauf
Für einige ist er das wichtigste Element einer Bewerbung, andere lesen ihn nur dann, wenn sie das Anschreiben überzeugt hat. Handgeschriebene und ausformulierte Lebensläufe schreiben Sie nur auf ausdrückliche
Aufforderung hin. Wichtig ist, dass es nicht den einen Lebenslauf gibt, den Sie dann quasi universell einsetzen können. Sie sollten für jedes einzelne Unternehmen jeweils ein
individuelles Profil von sich erstellen, das möglichst gut zu dem Unternehmen passt.
Ziel des Lebenslaufs ist es, Ihre persönlichen Daten zu nennen, Interesse zu wecken, Ihre fachlichen und überfachlichen Qualifikationen aufzulisten und Ihr persönliches Profil zu vermitteln.
Was kommt also in solch einen Lebenslauf und was nicht?
Ein Lebenslauf
darf und soll zwei Seiten lang sein, durchnummeriert und am Ende mit Ort und Datumsangabe unterschrieben.
Zuerst kommen die persönlichen Daten dran. Dazu gehören natürlich Vor- und Zuname, die aktuelle Anschrift, Telefon und eventuell E-Mail-Adresse, Geburtstag und -ort, ggf. Religionszugehörigkeit, Familienstand und Staatsangehörigkeit (wenn Sie nicht aus dem Land sind,
in dem Sie sich bewerben).
Wenn Sie bereits einen
Briefkopf mit Ihren Kontaktdaten haben, so fallen diese natürlich raus. Was bleibt, sind Geburtstag und -ort etc.
Zur
Schulbildung gehören die besuchten Schultypen mit Namen und der Schulabschluss eventuell mit Note. Je nachdem, wie lang Ihr Lebenslauf bereits ist,
reicht die Schulform, in welcher Sie Ihren
höchsten Abschluss erworben haben. Wenn gegeben, sollten Sie Wehr- oder Zivildienstzeiten und eventuell den Einsatzbereich angeben.
Bei den Angaben zum
Hochschulstudium gehören
Fach oder auch
Fächer, der Name der Uni, die
Schwerpunkte sowie ggf. das
Thema der Abschlussarbeit und Art dieser Arbeit sowie eventuell die Promotion dazu.
Angaben zu vorhandenen
Berufstätigkeiten und/oder
Praktikumserfahrungen
sollten die Art der Ausbildung und den Ausbildungsort/-betrieb, den
Abschluss, die Berufsbezeichnung und -position und die Arbeitgeberin mit
Zeitangaben enthalten sowie eventuell eine kleine Beschreibung der
Tätigkeit.
Wenn Sie bereits
berufliche oder außerberufliche Weiterbildung
genossen haben, geben Sie diese an, wenn Sie sie für den Arbeitgeber
oder Ihr persönliches Bild für sinnvoll halten.
Kenntnisse in
weiteren Sprachen sowie
EDV-Kenntnisse sollten Sie ebenfalls angeben. Hierbei geben Sie auch das jeweilige
Niveau an (bei Sprachen: Muttersprache, wie Muttersprache, verhandlungssicher, fließend in Wort und Schrift, in Wort und Schrift oder Grundkenntnisse.
Sobald Sie in einer Sprache ein Niveau von besser als „in Wort und Schrift“ angeben, seien Sie darauf gefasst, dass Sie im Vorstellungsgespräch zeitweise in dieser Sprache angesprochen werden
könnten.
Bei Ihren
Interessen wie Sport, ehrenamtlichen oder freiwilligen Arbeiten, politischen Aktivitäten (Vorsicht!) und künstlerischen Tätigkeiten sollten Sie die Auswahl auf das gewünschte Unternehmen abstimmen. Als Beispiel nehmen Sie einmal das
Hobby Angeln und bewerben sich als Kriseninterventionsspezialistin und als Feuilletonredakteur mit Schwerpunkt Literatur. Dann kann dieses Hobby für Ausgeglichenheit auf der einen Seite und eher Trägheit auf der anderen Seite stehen. Man weiß zwar nie genau, was Ihr Gegenüber für Assoziationen entwickelt, aber das Beispiel veranschaulicht, wie genau
man vorgehen sollte.
Sonderinformationen über
Auslandsaufenthalte runden das ganze ab.
Wichtig ist, die
Unterschrift samt Ort und Datum nicht zu vergessen!
Zu vernachlässigen ist dabei, wer Ihre Eltern und Geschwister sind und
deren Berufe. Sie sind erwachsen. Ebenso brauchen Sie nicht weiter auf Ihre religiöse, politische oder weltanschauliche Ausrichtung eingehen, außer Sie bewerben sich bei einem in dieser Richtung arbeitenden Unternehmen.
Ihre Vermögensverhältnisse, Ihre Gesundheit (außer
bei Stellen, wo dies vorgeschrieben ist, z.B. Großküchen) und Ihr Familienstand (erst Recht Aussagen wie "geschieden", dann lieber "unverheiratet") sind genauso
freiwillig. Ihre Kinder brauchen Sie auch nicht extra zu erwähnen, außer Sie möchten es. Wenn
Ihre Kinder bereits aus dem betreuungsaufwendigen Alter sind, kann dies für den Arbeitgeber positiv bedeuten, dass Sie weniger Ausfallzeiten haben!
Für die
Gliederung stehen Ihnen dabei verschiedene Möglichkeiten offen. Oft wird von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber die
chronologische Vorgehensweise
bevorzugt, bei der Sie mit der am weitesten zurückliegenden Ausbildung
anfangen (in den meisten Fällen ist das die Grundschule).
Eine
Alternative stellt das französische oder auch amerikanische Modell dar, bei dem Sie mit Ihrer heutigen Position und Tätigkeit beginnen und dann umgekehrt vorgehen. Eine weitere Möglichkeit ist, gerade bei Fehlzeiten zwischendurch (z.B. durch Kindererziehung), die Variante, bei der Sie die chronologische Form verlassen und nach Schwerpunkten gliedern. Diese
könnten Schule, Ausbildung, Studium und Praktika, studienbegleitende Tätigkeiten, Auslandsstudium, Sprachen und EDV, (Interessen) sein.
Wichtig ist vor allem eine gewisse Übersichtlichkeit. Diese Schwerpunkte sollten dann allerdings wieder chronologisch geordnet sein. Alle Einträge versehen Sie mit einem Zeitraum, entweder in dem Format [Monat/Jahr – Monat/Jahr] oder [Jahr – Jahr]. Wichtig ist, dass Sie auch
hier einheitlich vorgehen. Es kann also auch hier nicht schaden, noch
einmal eine Expertin aus dem Bekanntenkreis zum Probelesen einzuladen.