Studienbewerberinnen und Studienbewerber, Studierende, Promovierende und Habilitierende können sich im Widerspruchsverfahren gegen verbindliche Einzelfallentscheidungen der Universität (sog. Verwaltungsakte) wenden. Dieses können sein: Bescheide im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren, Studiengebühren, prüfungsrechtliche Entscheidungen, Gebührenbescheide und allgemeine Studierendenangelegenheiten.
Das Widerspruchsverfahren dient dazu, Verwaltungsakte, mit denen die Betroffenen nicht einverstanden sind, noch einmal verwaltungsintern auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben oder zu ändern.
Das Widerspruchsverfahren wird durch den Widerspruch ausgelöst und in der Regel mit dem Widerspruchsbescheid beendet; es sei denn, der Widerspruch wird bis zum Erlass des Bescheides zurückgenommen. Bei rechtzeitiger Rücknahme entstehen den Widersprechenden keine Kosten für das Widerspruchsverfahren. Der Widerspruch kann jederzeit bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides kostenfrei zurückgenommen werden.
Nähere Informationen zu Widerspruchsverfahren finden sie in einer Handreichung (PDF) des Referates für Qualität und Recht.