Im Beschäftigtenportal der Universität Hamburg steht eine nach Fakultäten gegliederte Übersicht über die offiziellen, amtlichen Versionen der Prüfungs-, Studien- und Promotionsordnungen der Universität Hamburg zur Verfügung.
Das Hamburgische Hochschulgesetz und die Grundordnung der Universität Hamburg sehen vor, dass jede Fakultät eine Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten für ihre Studierenden einrichtet. Eine Lehrende oder ein Lehrender und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierendenschaft stehen den Studierenden als Ombudspersonen zur Verfügung.
Aufgabe dieser Beschwerdestellen ist es, in Konfliktfällen in Prüfungsangelegenheiten wie eine Schlichtungsstelle nach Lösungen zu suchen.
Ihnen als Studierenden steht damit eine neutrale Anlaufstelle zur Verfügung, an die Sie sich bei Konflikten in Prüfungsangelegenheiten wenden können. Selbstverständlich steht Ihnen daneben auch der formale Weg offen, einen Widerspruch beim zuständigen Prüfungsausschuss einzulegen. Eine Entscheidungsbefugnis hat die Beschwerdestelle nicht, diese verbleibt beim Widerspruchsausschuss.
Auskünfte über die Kontaktdaten der Beschwerdestellen in Prüfungsangelegenheiten erhalten Sie in den Studiendekanaten der Fakultäten (Links s.rechts) und im Referat 31 - Qualität und Recht.