Diese Informationen betreffen Studierende der Universität Hamburg, die beabsichtigen eine Veränderung ihres Status (gemäß der Immatrikulationsordnung der Universität) zu beantragen.
Status-Veränderungen wie
können Konsequenzen an anderen Stellen nach sich ziehen, so z.B. beim BAföG, beim Kindergeld oder bei der Aufenthaltsgenehmigung. Um eventuelle Komplikationen zu vermeiden, lassen Sie sich vorher bei den jeweils zuständigen Ämtern beraten (oder die Status-Veränderung eventuell genehmigen).
Möglicherweise zuständige Ämter:
- Ausländerbehörde: Die erteilte Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken ist ausschließlich für die darin genannte Hochschule und den darin genannten Studiengang gültig und wird bei jedem Statuswechsel ungültig – somit könnten Sie Ihr Aufenthaltsrecht verlieren.
Die Aufenthaltserlaubnisse nach § 16 Abs. 1 AufentG können dann verlängert werden, wenn die Studierenden im Urlaubssemester sind. Die Genehmigung eines Urlaubssemesters durch die Universität wird von der Ausländerbehörde anerkannt. Studierende müssen keinen zusätzlichen Gang zur zuständigen Ausländerdienststelle für eine gesonderte aufenthaltsrechtliche Erfassung/Bewertung des Urlaubungssemesters machen. Dies gilt aber nur, wenn nicht mehr als ein Urlaubssemester pro Studiengang erfolgt.
Bei mehreren Urlaubssemestern müssen die Studierenden dies mit der Ausländerbehörde abklären.
- Amt für Ausbildungsförderung: BAföG
- Bezirksämter: Kindergeld, Elterngeld, etc.