Deutsche Studierende können für ein Studium oder Praktikum im Ausland Ausbildungsförderung erhalten. Voraussetzung für Auslands-BAföG ist u. a., dass der Aufenthalt der Ausbildung dient und Leistungen auf das Studium in Deutschland angerechnet werden können. Anträge sollten rechtzeitig gestellt werden, also mindestens ein halbes Jahr vor dem Auslandsaufenthalt.
Mehr Infos: Das sollte man wissen ...
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Ausbildungsförderung für Schüler/innen und Studierende in Deutschland. In der Regelstudienzeit gibt es die Hälfte des monatlichen Betrages geschenkt und die andere als zinsloses Darlehen. Das Amt für Ausbildungsförderung finden Sie beim Studierendenwerk Hamburg. Achtung: Für das Auslands-BAföG gelten andere Regeln.
Mehr Infos: Studierendenwerk und Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Bundesregierung bietet Studierenden und Schüler/inne/n einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Bildungskredit an. Der Bildungskredit kann auch für Auslandsstudiengänge, studienbedingte Auslandsaufenthalte oder ausbildungsbedingte Praktika im Ausland beantragt werden. Es gibt auch private Anbieter für Bildungskredite.
Mehr Infos: Bildungskredit