Der Akademische Senat ist das höchste, demokratisch gewählte Selbstverwaltungsorgan der Universität. Seine Mitglieder sind Vertreter/innen folgender Gruppen: Hochschullehrer/innen; akademisches Personal; Technisches/Bibliotheks- und Verwaltungspersonal sowie Studierende. Den Vorsitz hat momentan Universitäts-Präsident Prof. Dr. Dieter Lenzen.
Mehr Infos: Akademischer Senat und Hamburgisches Hochschulgesetz
Die sechs Dekanninen und Dekane an der Universität Hamburg leiten die Fakultäten. Sie stehen jeweils ihrem Fakultätsrat vor. Vertretung eines Dekans bzw. einer Dekanin sind die Prodekane bzw. die Prodekaninnen. Die Dekaninnen und Dekane werden für fünf Jahre vom Präsidium ausgewählt und vom Fakultätsrat bestätigt.
Mehr Infos: Hamburgisches Hochschulgesetz
Ein Dekanat leitet eine Fakultät. Es besteht aus einer Dekanin oder einem Dekan, Prodekaninnen oder Prodekanen sowie einer Geschäftsführerin oder einem Geschäftsführer. So steht es im Hamburgischen Hochschulgesetz.
Mehr Infos: Hamburgisches Hochschulgesetz
Das Kürzel EPB steht für die Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft.
Mehr Infos: Webauftritt der EPB-Fakultät
Die Universität Hamburg gliedert sich in sechs Fakultäten. Innerhalb der Fakultäten sind verschiedene Fachbereiche für die Lehre und Forschung inhaltlich verwandter Studienfächer zuständig.
Die Universität Hamburg ist in sechs Fakultäten unterteilt: Fakultät für Rechtswissenschaft, Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Medizinische Fakultät, Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft; Fakultät für Geisteswissenschaften; Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften. Die Fakultäten gliedern sich ihrerseits wiederum in Fachbereiche.
Mehr Infos:
Fakultät für Rechtswissenschaft
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Medizinische Fakultät
Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft
Fakultät für Geisteswissenschaften
Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
In jeder Fakultät wird ein Fakultätsrat gewählt, in dem Vertreter/innen der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer über die absolute Mehrheit verfügen. Der Fakultätsrat bestätigt unter anderem den Dekan bzw. die Dekanin. Festgelegt ist das im Hamburgischen Hochschulgesetz.
Mehr Infos: Hamburgisches Hochschulgesetz
GeiWi ist die umgangssprachliche Abkürzung für (die Fakultät für) Geisteswissenschaften.
Mehr Infos: Fakultät für Geisteswissenschaften
Die Kanzlerin, Dr. Katrin Vernau, leitet die Verwaltung der Universität unter der Verantwortung des Präsidenten. Sie ist Beauftragte für den Haushalt. Ihr unterstehen unter anderem die Abteilungen 6 (Recht, Personal und Organisation), 7 (Finanz- und Rechnungswesen), 8 (Bau- und Gebäudemanagement) und 9 (Arbeitssicherheit und Umweltschutz). Die Kanzlerin wird vom Hochschulrat auf Vorschlag des Präsidenten gewählt und vom Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung bestellt. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Festgeschrieben ist das im Hamburgischen Hochschulgesetz.
Mehr Infos:
Hier stellt sich die Kanzlerin der Universität Hamburg vor.
Zum Hamburgischen Hochschulgesetz
Ein Lehrstuhl ist die Planstelle eines Professors bzw. einer Professorin an einer Hochschule. Der oder die Professor/in verfügt über Sachmittel und hat in der Regel einen kleinen Mitarbeiterstab (Sekretärin, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, studentische Mitarbeiter/innen).
Das Kürzel MIN steht für (die Fakultät) Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften.
Mehr Infos: Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die Hochschule gerichtlich und außergerichtlich. Er oder sie leitet das Präsidium und wird für sechs Jahre vom Hochschulrat gewählt, vom Akademischen Senat bestätigt und vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg bestellt. Präsident der Universität Hamburg ist momentan Prof. Dr. Dieter Lenzen.
Mehr Infos:
Universitäts-Präsident Prof. Dr. Dieter Lenzen und seine Aufgabenfelder.
Die Funktionen von Hochschulpräsident/inn/en sind im Hamburgischen Hochschulgesetz beschrieben.
Das Präsidium leitet die Universität. Ihm gehören der Präsident, die drei Vizepräsident/inn/en sowie die Kanzlerin oder der Kanzler an. Nachzulesen ist dies im Hamburgischen Hochschulgesetz.
Mehr Infos: Präsidium der Universität Hamburg und das Hamburgische Hochschulgesetz
Die medizinische Fakultät ist im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) angesiedelt.
Mehr Infos: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Die Universität Hansestadt Hamburg (UHH) ist mit rund 39.000 Studierenden (mit Beurlaubten, Stand: 1.12.2010) bzw. mehr als 37.000 aktiv Studierenden (ohne Beurlaubte, Stand: 1.12.2010) die drittgrößte Universität Deutschlands. Sie bietet rund 170 Studiengänge an und ist die größte Forschungseinrichtung in Norddeutschland.
An der Universität Hamburg gibt es drei Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Sie gehören zum Präsidium und werden für drei Jahre gewählt:
Prof. Dr. Rosemarie Mielke (Berufungsangelegenheiten, Personalentwicklung des wissenschaftlichen Personals und Gleichstellung)
Prof. Dr. Holger Fischer (Studium und Lehre)
Prof. Dr. Siegfried Stiehl (Forschung, Informationsmanagement (CIO))
Mehr Infos: Präsidium der Universität Hamburg und Hamburgisches Hochschulgesetz.
Die Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, kurz: WiSo, beherbergt die Fachbereiche Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften und Sozialökonomie.
Mehr Infos: Webpräsenz der WiSo-Fakultät
WiWi ist das Kürzel für die Wirtschaftswissenschaften, die ihren Hauptstandort im WiWi-Bunker haben.
Mehr Infos: Lageplan für den Uni-Campus und Interaktiver CampusNavigator