Bachelor-Studierende erwerben einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss. In der Regel dauert das Studium an der Universität Hamburg drei Jahre. In einigen Fächern, in denen der Erwerb besonderer grundlegender Kenntnisse erforderlich ist – beispielsweise das Erlernen einer neuen Fremdsprache oder eines Instruments – dauert das Bachelor-Studium vier Jahre. Anschließend kann man direkt in den Beruf einsteigen oder sich für ein Master-Studium bewerben. An der Universität Hamburg werden, abhängig vom gewählten Fach, zwei unterschiedliche Bachelor-Abschlüsse ("Hochschulgrade") vergeben: Der Bachelor of Arts (B.A.) und der Bachelor of Science (B.Sc.).
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Bachelor of Arts heißt der Abschluss für die meisten grundständigen sozial- und geisteswissenschaftlichen Studiengänge. Er umfasst vier Bereiche: Hauptfach (HF), Nebenfach (NF), Wahlbereich und die Allgemeinen Berufsqualifizierenden Kompetenzen (ABK). Die naturwissenschaftlichen und viele wirtschaftswissenschaftliche Bachelor-Studiengänge schließen mit einem Bachelor of Science (B.Sc.) ab.
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Naturwissenschaftliche, viele wirtschaftswissenschaftliche und technische Studiengänge schließen mit dem Bachelor of Science ab. Im Gegensatz zum Bachelor of Arts (B.A.) fällt das Nebenfach (NF) häufig weg.
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Ein Master-Studium kann nach einem abgeschlossenen Bachelor-Studium aufgenommen werden. Ausnahme: Für weiterbildende oder künstlerische Master-Studiengänge ist der Bachelor-Abschluss teilweise nicht Pflicht. Stattdessen gibt es entsprechende Eingangsprüfungen.
Das Master-Studium in einem oder in zwei Fächern dient dazu, diese Fächer wissenschaftlich zu vertiefen und/oder das im Bachelor-Studium erworbene Wissen und Können zu erweitern. Es bereitet zum einen auf eine wissenschaftliche Tätigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vor (mit Möglichkeit der Promotion), zum anderen auf eine Reihe von Berufsfeldern, die eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung erfordern.
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Der Master of Laws (LL.M., Magister Legum) ist ein weiterführender Studienabschluss in den Rechtswissenschaften. Die Universität Hamburg bietet den Master-Studiengang Law and Economics an. Zum Vergleich: Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.), Master of Education (M.Ed).
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Der Master of Arts (M.A.) ist ein weiterführender Studienabschluss in einem wirtschafts-, sozial- oder geisteswissenschaftlichen Studiengang. Zum Vergleich: Master of Science (M.Sc.), Master of Education (M.Ed.) und Master of Laws (LL.M.).
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Der Master of Science (M.Sc.) ist ein weiterführender Studienabschluss in einem technischen, naturwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang. Zum Vergleich: Master of Arts (M.A.), Master of Education (M.Ed.) und Master of Laws (LL.M.).
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An der Universität Hamburg kann die Qualifizierung zum Lehrer bzw. zur Lehrerin mit einem Master of Education (M.Ed.) erlangt werden. Der Master of Education bildet die Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst (Referendariat).
Der Vorbereitungsdienst dauert in Hamburg - wie in den meisten Bundesländern - insgesamt 18 Monate. Das erfolgreich absolvierte Kernpraktikum aus dem Masterstudium wird im Umfang von 6 Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet. Den Abschluss bildet die Staatsprüfung. Diese ist im Regelfall Voraussetzung zur Zulassung zum Schuldienst in allen Bundesländern.
Es werden folgende Lehramtsstufen unterschieden: Lehramt Primar- und Sekundarstufe, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Sonderschulen und Lehramt an Beruflichen Schulen.
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Beim Staatsexamen wird die Abschlussprüfung nicht von der Hochschule abgenommen, sondern vom jeweiligen Bundesland. An der Universität Hamburg betrifft das Lebensmittelchemie, Medizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft und Zahnmedizin.
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