B.A.-Abschluss in einem afrikanistischen, äthiopistischen oder afroasiatischen Fach oder ein vergleichbarer Abschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Als vergleichbar wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss anerkannt, in dem 45 Leistungspunkte (credits) mit äthiolinguistischen Inhalten erworben wurden, nämlich:
- Kenntnisse mindestens einer äthiosemitischen Sprache im Umfang von Einführungs- & Aufbaumodul und
- Grundkenntnisse der Phonetik/Phonologie, Morphologie und Syntax afrikanischer, äthiopischer oder afroasiatischer Sprachen.
Weitere 45 Leistungspunkte müssen mit sprachwissenschaftlichen und7oder philologischen und/oder religionsgeschichtlichen Inhalten erworben worden sein. Diese Nachweise sind in der Regel durch das Transcript of Records des B.A.-Zeugnisses nachzuweisen.
Nachweis Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 (europäischer Referenzrahmen)
Satzungen über besondere Zugangsvoraussetzungen der Fakultät für GeisteswissenschaftenGenauere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen...