Das Studium des Masterstudiengangs Gebärdensprachdolmetschen dient dazu, GebärdensprachdolmetscherInnen für die Arbeitsbereiche Gerichtsdolmetschen und Konferenzdolmetschen zu qualifizieren. Hierzu sollen die notwendigen Arbeitstechniken sowie die theoretischen Grundlagen erworben werden.
Der Studiengang besteht aus dem Pflicht- und dem Profilbereich. Im Pflichtbereich wird angestrebt, auf der Grundlage einer Auseinandersetzung mit der spezifischen Sprachverwendung bei Gericht, den Abläufen bei Ermittlungsverfahren, den sprachlichen Besonderheiten von Fachvorträgen in beiden Arbeitssprachen sowie den Besonderheiten in der Vorbereitung die praktische Dolmetschkompetenz zur Einsatzfähigkeit bei Gericht und auf Konferenzen zu erwerben. Der Profilbereich eröffnet die Möglichkeit, in dieser noch jungen Disziplin eigene Forschungserfahrung bei der angeleiteten Bearbeitung individueller Fragestellungen in Projektkontexten zu machen.
Neben dem Pflicht- und dem Profilbereich haben Sie im Wahlbereich die Möglichkeit, frei nach Neigung und Interesse Module und Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der Fakultät für Geisteswissenschaften zu belegen.

