Der Studiengang konzentriert sich auf das
Privatversicherungsrecht und berücksichtigt darüber hinaus die
speziellen Bedürfnisse der Beratungspraxis. Neben dem allgemeinen
Versicherungsvertragsrecht werden alle wichtigen Versicherungssparten
der Personen-, Sach- und Haftpflichtversicherung sowie das
Seeversicherungs- und das internationale Versicherungsrecht abgedeckt.
Besonderes Gewicht wird dem englischen Recht beigemessen, das zur
besseren Orientierung an der Praxis in englischer Sprache behandelt
wird.
Der Studiengang richtet sich an Hochschulabsolventen
mit erster
Berufserfahrung und findet
berufsbegleitend statt (1 Block à drei Tage pro Monat).
Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventen
der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der
Studiengang ermöglicht darüber hinaus den Erwerb und Nachweis der
besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung
der Bezeichnung „Fachanwalt für Versicherungsrecht“.