Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der verfügbaren Plätze, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
Anmeldung und Bewerbungsschluss
Der Masterstudiengang beginnt jeweils zum Sommersemester eines Jahres.
Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, senden
Sie uns bitte per Post das ausgefüllte Bewerbungsformular mit folgenden
Nachweisen*:
1. Motivationsschreiben mit Berücksichtigung von weiterführenden Zielen
2. Tabellarischer Lebenslauf
3. Ein Passbild (bitte Rückseite mit Ihrem Namen versehen)
4. Zeugnis und Urkunde des Erststudiums in amtlicher Beglaubigung
5. Nachweise über berufliche Tätigkeiten
6. Kopie der Geburtsurkunde oder des Reisepasses
Ausschlaggebend ist der tatsächliche postalische Eingang beim
Institut für Weiterbildung e.V. an der Fakultät Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften der Universität Hamburg. Anträge, die bis zum
obigen Termin nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, sind vom
jeweiligen Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Das Auswahlgespräch
Das Auswahlgespräch gibt den Bewerberinnen und Bewerbern die
Möglichkeit, sich persönlich zu präsentieren und die Motivation der
Bewerbung darzustellen.
Ziel dieses Gespräches ist es auch, festzustellen, ob die
Bewerberin bzw. der Bewerber über hinreichende fachliche Kenntnisse und
Fertigkeiten verfügt, um das Studium erfolgreich abzuschließen.
Das Auswahlgespräch wird durch eine Kommission geführt, in der
Lehrkörpermitglieder der Universität Hamburg, Fakultät Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften, vertreten sind.
Gibt es mehr Bewerberinnen und Bewerber als vorhandene
Studienplätze, entscheidet u.a. die Benotung des vorherigen
Studienabschlusses. Daneben können wissenschaftliche und berufliche
Tätigkeiten sowie Publikationen berücksichtigt werden. Die endgültige
Entscheidung liegt bei der Auswahlkommission.