Der weiterbildende Masterstudiengang "Behindertenpädagogik" qualifiziert die Studierenden dazu, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Bildungs- und Erziehungsprozessen förderlich (mit-)gestalten zu können. Damit zielt der Studiengang auch darauf, die Studierenden zu befähigen, Barrieren allgemeiner Lehr- und Lernarrangements zu erkennen und abzubauen.
Inhaltlich umfasst das Studium Themen wie die Auseinandersetzung mit nationalen und internationalen Konzepten und Theorien zur Bildung und Erziehung unter erschwerten Bedinungen und Behinderung; spezifische Beratungsmodelle im Zusammenhang mit den Handlungsfeldern und den darin Agierenden; die Ausgestaltung und Nutzung von Standards auf administrativer und prozessualer Ebene einschließlich der daraus resultierenden Planung und Gestaltung konkreter didaktischer und methodischer Interventionen auf Grundlage einer Diagnostik.
Die Studierenden können entscheiden, ob Sie einen Förderschwerpunkt wählen und dann das Studium als Teilzeitstudium (60 LP) über vier Semester studieren, oder ob sie zwei Förderschwerpunkte wählen und das Studium als Vollzeitstudium (120 LP) vier Semester lang studieren. Folgende Förderschwerpunkte werden angeboten:
- Sprache
- Geistige Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Hören
- Sehen.
Der bisherige Aufbaustudiengang "Zusatzstudium Sonderpädagogik" wird an der Universität Hamburg nicht mehr angeboten.

