Das rechtswissenschaftliche Studium hat einschließlich der Ersten Prüfung eine Regelstudienzeit von neun Semestern.
Es gliedert sich in ein Grundstudium (1.–3. Semester), im Rahmen dessen eine studienbegleitende Zwischenprüfung abzulegen ist, und in ein Hauptstudium (4.–6. Semester).
Neben allgemeinem Grundlagenwissen werden der Lehrstoff der drei großen Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht sowie sog. Schlüsselqualifikationen (z.B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik und Mediation) und Fremdsprachenkompetenzen vermittelt.
Praktische Erfahrungen werden in den vorgesehenen Praktika gesammelt.
Auf das Hauptstudium aufbauend wird das Schwerpunktbereichsstudium (6.+7. Semester) absolviert, in dem sich die Studierenden erstmals in einen selbst gewählten Teilbereich der Rechtswissenschaft vertiefen müssen. Im Schwerpunktbereichsstudium wird die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung abgenommen, die bereits Teil der ersten Prüfung ist. Parallel zum Schwerpunktbereichsstudium folgt die Vorbereitung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (8.+9. Semester). Das Schwerpunktbereichsangebot ist auf der Homepage der Fakultät für Rechtwissenschaft einsehbar:
www.jura.uni-hamburg.de/studienmanagement/pruefungsamt/schwerpunktbereichspruefung/

