Für Französisch werden grundlegende Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Der Nachweis erfolgt entweder durch eine Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule, dass 300 Unterrichtsstunden absolviert wurden (ersatzweise durch die Vorlage von Zeugnissen einer dem entsprechenden Anzahl von Schuljahren), oder durch die Vorlage des Zertifikats DELF B1. Eine entsprechende Bescheinigung ist der Bewerbung beizufügen.
Dies gilt für Französisch als Hauptfach, Nebenfach und Unterrichtsfach im Rahmen eines Lehramtsstudiums.
Wurde Französisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach in der Abiturprüfung gewählt und geht dies aus der amtlich beglaubigten Kopie des Abiturzeugnisses hervor, so ist kein gesonderter Nachweis erforderlich.
Informationen zum Sprachzertifikat DELF im Internet:
DELF (Diplome d'Etudes en Langue Francaise)