Wenn die Zahl der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber für einen Masterstudiengang das Platzangebot übersteigt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Nach Maßgabe des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) erfolgt die Auswahl bei der Studienplatzvergabe für Masterstudiengänge nach dem Grad der Eignung und der Motivation. Wonach sich der Grad der Eignung und Motivation bestimmt, regeln die Fakultäten in ihren entsprechenden Auswahlsatzungen.