Sie finden die Ranglisten mit Veröffentlichung der Bescheide nebenstehend rechts in der "Download-Box".
Die Bescheide für die Masterstudiengänge werden für das Zulassungsverfahren zum WiSe 2012/13 ab 29.08.2012 in Ihrem STiNE-Account zur Verfügung gestellt, die Ranglisten zu den veröffentlichten Bescheiden sind dann nebenstehend rechts in der "Download-Box" abrufbar. Bisher fehlende Ranglisten werden in den nächsten Tagen ergänzt.
Sie finden zudem weiterhin noch nebenstehend die Ranglisten der Internationalen Masterstudiengänge.
Diese Seite richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die sich zum WiSe 2012/13 für Masterstudiengang beworben haben und aus Kapazitätsgründen nicht zugelassen werden konnten.
Zur besseren Transparenz dieser Entscheidung finden Sie zu den Bescheidterminen für die Masterstudiengänge nebenstehend die Ranglisten des Hauptverfahrens der einzelnen Masterstudiengänge, in denen es mehr geeignete Bewerbungen als Plätze gibt. Anhand Ihrer Bewerber-Nummer (die Sie bitte Ihrem Ablehnungsbescheid entnehmen) können Sie dann Ihren Rang identifizieren und finden auch die Informationen zum Rang der bzw. des zuletzt Zugelassenen sowie zu der Auswahlmethode. Die weiteren Informationen zu den für die Auswahl relevanten Kriterien finden Sie in den einzelnen Satzungen der Fakultäten, die das Auswahlverfahren und die Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Studiengänge beschreiben (s. "Rechtliche Grundlagen").
Da in einigen Studiengängen für die Auswahl nicht nur die Durchschnittsnote des vorherigen Studiums relevant ist, sondern auch weitere Kriterien, finden Sie in den Ranlisten dann entsprechend auch weitere Informationen. Bei Fragestellungen zu den hier veröffentlichten Listen oder auch, wenn Sie Hilfestellung benötigen, die Listen zu verstehen oder Ihren Rang nicht finden können, wenden Sie sich bitte vorrangig an das Team Bewerbung und Zulassung. Bitte nutzen Sie die Suchfunktion des zur Verfügung gestellten PDFs für eine vereinfachte Suche in dem Dokument.
Da sich diese Seite nur an Bewerberinnen und Bewerber richtet, die lediglich aus Platzgründen nicht ausgewählt werden konnten, finden sich auch nur diese in den Ranglisten wieder. Bewerberinnen und Bewerber, die im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen haben, sind in den Ranglisten nicht enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die abgebildeteten Listen auch die sog. technische Überbuchung abbilden, d.h., dass zur Kompensation von möglichen Nichtannahmen von vornherein mehr Zulassungen ausgesprochen werden als Plätze zur Verfügung stehen. Sollten Sie also den direkten Rang des ersten Nachrückplatzes innehaben, bedeutet dies nicht, dass Sie automatisch zugelassen werden, wenn eine der zugelassenen Personen den Platz nicht annimmt, sondern erst, wenn tatsächlich die zu besetzenden Studienplatzzahl nicht erreicht wurde. Die Ränge der Nachrückerplätze sind unterschiedlich dargestellt, zum Teil beginnt die Reihung hier erneut mit 1 oder es wird zum tatsächlichen Rang noch der Nachrückplatz abgebildet. Es kann sein, dass der Auswahlwert der bzw. des zuletzt Zugelassenen Ihrem Auswahlwert entspricht, dann konnten Sie aufgrund von Losentscheidung bzw. nachrangiger Kriterien leider nicht zugelassen werden.