Für den konsekutiven Masterstudiengang Medienwissenschaft besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung:
Ein Abschluss im Bachelor-Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft der Fakultät für Geisteswissenschaften oder ein vergleichbarer Abschluss in einem Bachelorstudiengang einer anderen Hochschule.
Als vergleichbar werden anerkannt: ein erster berufsqualifizierender Abschluss mit einem der folgenden Hauptfächer: Medienwissenschaft, Film- und Fernsehwissenschaft oder Filmwissenschaft; oder ein erster berufsqualifizierender Abschluss mit einem medienwissenschaftlichen Nebenfach (Medienwissenschaft, Film- und Fernsehwissenschaft oder Filmwissenschaft) in einem Umfang von mindestens 45 Leistungspunkten/ ECTS, die durch ein Transcript of Records nachgewiesen werden.
Haben Sie Ihr Bachelorstudium nicht an der Universität Hamburg abgeschlossen, ist eine Vergleichbarkeit nur unter den oben beschriebenen Voraussetzungen gegeben. Zu besseren Orientierung finden Sie nebenstehend die Informationen zum Masterstudiengang Medienwissenschaft incl. "Negativ-und Positiv--Katalog" mit Abschlüssen, die bereits als vergleichbar geprüft und und deren Vergleichbarkeit bereits bejaht bzw. verneint wurde. Entspricht Ihr Studiengang nicht eindeutig dem Positiv-Katalog, d.h. ist Ihr bisheriges Studium nicht im Positiv-Katalog enthalten bzw. durch den Negativ-Katalog ausgeschlossen, ist eine weitere Bewerbung leider aussichtslos und führt automatsich zum Ausschluss vom weiteren Verfahren bzw. spätestens bei der Einschreibung zur Rücknahme der Zulassung. Eine weitere Überprüfung in der Fakultät bzw. im Studiengang findet somit im Vorwege nicht statt, daher bewerben Sie sich bitte nur, wenn Ihr Studiengang in dem Positiv-Katalog aufgelistet ist.
Im Rangverfahren ist die bisherige Durchschnittsnote ausschlaggebend, bei Ranggleichheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Es wird daher aus der Wert der bisherigen Durchschnittsnote eine Umrechnung in Punkte vorgenommen, der sich folgendermaßen ergibt:
Wert A+ Wert B=
(6,00-Durchschnittsnote)*100=Wert A
6,00-Abidurchschnittsnote=Wert B
Beispiel für Durchschnittsnote bisheriges Studium=1,00, HZB-Notze=1,5: 504,50
Wert A: (600-1,0)*100=500
Wert B: 6-1,5=4,5
Wert A=500+ Wert B=4,5 =504,5
Die weiteren Informationen zum Verfahren finden Sie nebenstehend.