Für die Lehramtsstudiengänge im Master of Education an der UHH gilt, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie einen einschlägigen Lehramts-Bachelorstudiengang an der UHH oder einer anderen Hochschule abgeschlossen haben. Einschlägig ist ein Bachelorstudiengang mit der gleichen Fächerkombination gemäß der Prüfungsordnung für die Abschlüsse Bachelor of Arts und Bachelor of Science der Lehramtsstudiengänge der UHH oder ein vergleichbarer Lehramtsstudiengang an einer anderen Hochschule, der den ländergemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz für die Lehramtsstudiengänge entspricht. D.h., wenn Sie Ihr Bachelor-Lehramtsstudium an der UHh abgeschlossen haben, erfüllen Sie für das entsprechende Lehramt auch die Zugangsvoraussetzungen für den MEd des jeweiligen Lehramts an der UHH.
Haben Sie Ihr Bachelor-Lehramtsstudium nicht an der UHH abgeschlossen, ist eine Vergleichbarkeit nur gegeben, wenn Sie folgende Kriterien nachweisen können:
Bachelor-Lehramtsqualifikation zum angestrebten "Lehramtstyp" im MEd
Sie müssen zur Einschreibung nachweisen können, dass Ihr bisheriges Studium ein Bachelorstudium des Lehramtes ist sowie für welches Lehramt Ihr bisheriges Studium einschlägig ist und konkret qualifiziert. D.h. aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. aus Ihrem Transcript of Records muss der angestrebte „Lehramtstyp“ entsprechend des an der UHH angestrebten Studienganges explizit hervorgehen und genannt sein. Ist das in Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Transcript of Records nicht genannt, können Sie dies auch durch eine gesonderte Bescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule belegen. Wird in der Bescheinigung nicht beschrieben, dass Sie mit Ihrem bisherigen Studium für das angestrebte Studium qualifiziert sind, erfüllen Sie nicht die Zugangsvoraussetzungen und die Einschreibung kann nicht erfolgen.
Nachweis zweier Unterrichtsfächer bzw. Unterrichtsfach/Förderschwerpunkt bzw. berufliche Fachrichtung/Unterrichtsfach
Zur Einschreibung müssen Sie nachweisen können, dass Ihr bisheriges Studium das Studium zweier Unterrichtsfächer beinhaltet. Je angestrebtem „Lehramts-Typ“ im MEd bedeutet dies
für LA an Gymnasien (MEd)
Aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Ihrem Transcript of Records muss zur Einschreibung hervor gehen, dass zwei Unterrichtsfächer sowie Fachdidaktik Bestandteil Ihres bisherigen Studiums gewesen sind.
für LA an der Primar und Sekundarstufe I (MEd)
Aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Ihrem Transcript of Records muss zur Einschreibung hervor gehen, dass zwei Unterrichtsfächer sowie Fachdidaktik Bestandteil Ihres bisherigen Studiums gewesen sind.
für LA an Sonderschulen (MEd)
Aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Ihrem Transcript of Records muss zur Einschreibung hervor gehen, dass Studium eines Unterrichtsfachs sowie eines crosskategorialen Förderschwerpunktes oder zwei der drei Förderschwerpunkte Lernen, Sprache oder Verhalten Bestandteil Ihres bisherigen Studiums gewesen sind.
für LA an Beruflichen Schulen (MEd)
Aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Ihrem Transcript of Records muss zur Einschreibung hervor gehen, dass das Studium eines Unterrichtsfachs sowie einer beruflichen Fachrichtung Bestandteil Ihres bisherigen Studiums gewesen sind.
Sind die Unterrichtsfächer bzw. beruflichen Fachrichtungen bzw. sonderpädagogischen Förderschwerpunkte nicht entsprechend der Tabelle für die Lehramtsstudiengänge (MeD) an der UHH in den Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung für einen Masterstudiengang bezeichnet, empfehlen wir Ihnen im Vorwege den Kontakt zum Team Bewerbung und Zulassung zur Klärung der Vergleichbarkeit aufzunehmen.
Fachdidaktik für beide Unterrichtsfächer bzw. Unterrichtsfach/Förderschwerpunkt bzw. berufliche Fachrichtung/Unterrichtsfach
Zum Zeitpunkt der Einschreibung müssen Sie nachweisen können, dass in Ihrem bisherigen Studium in beiden Unterrichtsfächern (im Falle von Lehramt an Gymnasien bzw. Lehramt an der Primar- und Sekundarstufe I) bzw. im Unterrichtsfach sowie im Förderschwerpunkt (im Falle von Lehramt an Sonderschulen) bzw. in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach Leistungen in Fachdidaktik erbracht worden sind.
Gehen die Leistungen der Fachdidaktik nicht aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Ihrem Transcript of Records ausdrücklich hervor, müssen Sie sich diese für beide Teilstudiengänge gesondert von Ihrer bisherigen Hochschule bescheinigen lassen.
Nachweis schulpraktischer Studien
Im Falle der Zulassung ist zur Einschreibung nachzuweisen, dass Sie während Ihres bisherigen Bachelor-Lehramtsstudiums schulpraktisch Studien erbracht haben. Geht aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Transcript of Records nicht hervor, dass Schulpraktika erbracht worden sind, müssten Sie dies von Ihrer bisherigen Hochschule gesondert bescheinigen lassen.
Zusätzlich im Lehramt an Beruflichen Schulen - Nachweis der Berufsausbildung
Voraussetzung zur Bewerbung ist ist im Lehramt Beruflichen Schulen zudem eine abgeschlossene Berufsausbildung in der beruflichen Fachrichtung oder ein mindestens zwölfmonatiges Betriebspraktikum. Sind Sie noch nicht an der Universität Hamburg im Rahmen Ihres Bachelorstudiums immatrikuliert, ist dieser Nachweis zur Einschreibung zu erbringen. Als Berufsausbildung gilt der Abschluss im dualen System (Betrieb und Schule). Berufsabschlüsse auf der Basis von Berufsfachschulen werden nicht ohne weiteres anerkannt. Ersatzweise kann die betriebliche Praxis auch durch ein einschlägiges mindestens zwölfmonatiges Betriebspraktikum nachgewiesen werden. In Zweifelsfällen zum inhaltlichen Zusammenhang zwischen der angestrebten beruflichen Fachrichtung und der abgeschlossenen Ausbildung ist in jedem Fall im Vorwege eine Anerkennung durch das Zentrale Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen an der Universität Hamburg (ZPLA) erforderlich. Dies gilt ebenfalls, sollten Sie sich noch in der Abschlussphase Ihrer Ausbildung befinden. Sollten Sie keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und den Nachweis durch ein Praktikum erbringen wollen, ist die Anerkennung in jedem Fall erforderlich. Für Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte per Mail (anerkennung-lab@verw.uni-hamburg.de) an das ZPLA. Bitte bedenken Sie, dass der Nachweis der Anerkennung zwingend zur Einschreibung in Form eines entsprechenden Bescheides durch das ZPLA von Ihnen eingereicht werden muss, es wird daher dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Bewerbungsschluss beraten zu lassen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Zusätzlich bei künstlerischem Unterrichtsfach - Aufnhmeprüfung an der künstlerischen Hochschule
Bei einem künstlerischen Unterichtsfach ist zudem der Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung der Künstlerischen Hochschule in Hamburg im Falle einer Zulassung zur Einschreibung vorzulegen.
Zusätzlich im Lehramt an Gymansien mit Unterrichtsfach Ev. Religion - Nachweis des Latinums
Voraussetzung zur Einschreibung ist im Falle einer Zulassung im Lehramt an Gymnasien mit dem Unterrichtsfach Ev. Religion der Nachweis des Latinums.