
§ 38 HmbHG ermöglicht Berufstätigen mit einer Eingangsprüfung den Hochschulzugang ohne Abitur an der Universität Hamburg:
Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre "Informationen zum Besonderen Hochschulzugang für Berufstätige" (PDF).
Die Eingangsprüfung findet einmal jährlich statt. Die Bewerbungsfrist dauert vom 1. Februar bis zum 1. März.
Nur innerhalb der Bewerbungsfrist können Sie im nebenstehenden Bereich "Download" auch den Antrag für die Eingangsprüfung abrufen.
Bitte reichen Sie für die Zulassung zur Eingangsprüfung folgende Unterlagen ein:
Zur Prüfungsvorbereitung gibt es zwar keine speziellen Literaturempfehlungen, aber Bewerber sollten aufmerksam die Themen in der aktuellen Presse verfolgen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Abweichend von allen übrigen Studiengängen der Universität Hamburg bietet das Department für Wirtschaft und Politik für den Studiengang Sozialökonomie einen eigenen Hochschulzugang für Berufstätige mit gesondertem Bewerbungsverfahren und abweichenden Bewerbungsfristen an.
Die nächsten Termine für die Gruppenberatung „Studienorientierung für Berufstätige ohne Abitur“ sind:
Ort: Alsterterrasse 1, 4. Stock, Wartebereich
Anmeldung per E-Mail ist erforderlich: ute.meyer~AT~verw.uni-hamburg.de