Die Universität Hamburg ermöglicht Studierenden in den klassischen "ZVS-Studiengängen" bzw. jetzt Hochschulstart.de-Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie den Studienplatztausch.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Tausch nicht in anderen Studiengängen, wie z.B. Psychologie, möglich ist. Sofern freie Studienplätze zur Verfügung stehen, gibt es die Möglichkeit der Direktbewerbung innerhalb der normalen Bewerbungsfristen.
Zum Wintersemester 2012/13 startet an der Universität Hamburg der Modellstudiengang Medizin, der bisherige Studiengang wird sukzessive auslaufen. D.h. zum Wintersemester 2012/13 werden nur die Erstsemester betroffen sein.
Studienplatztausch ist an dieser Stelle bitte nicht mit dem einfachen Orts- oder Studiengangwechsel zu verwechseln, sondern bezieht sich auf einen richtiggehenden Tausch der Studienplätze von (mindestens) zwei oder mehreren Personen im gleichen Studiengang an verschiedenen Hochschulen.
Voraussetzung ist, dass Sie sich selbständig über die Tauschforen (im Internet und an den "schwarzen Brettern" an den Hochschulen vor Ort usw.) um eine bzw. einen Tauschpartnerin bzw. Tauschpartner bemühen, die bzw. der im selben Studiengang an Ihrer Wunschhochschule endgültig immatrikuliert ist, sich im selben Fachsemester befindet und leistungsgleich mit Ihnen ist.
Leistungsgleich bedeutet, dass alle beteiligten Tauschpartner in etwa die gleichen Scheine ausweisen müssen, bzw. die gleiche Anzahl an Scheinen vorliegt. Diese Leistungsgleichheit muss vom Studierendendekant der Medizinischen Fakultät Hamburg bestätigt werden. Ansprechpartner erfahren Sie bei der unten angegebenen E-Mailadresse.
Sofern die Tauschpartner direkt nach dem Physikum, bzw. der Zahnärztlichen Vorprüfung, tauschen möchten, ist die Leistungsgleichheit gegeben und braucht nicht gesondert nachgewiesen werden.
Verfahren
Haben Sie eine
passende Person für den Tausch gefunden, ist der Tausch auf dem
entsprechenden Tauschvordruck bei der jeweiligen Hochschule zu
beantragen. Dabei sind bitte die individuellen Fristen, Vorgaben und
Vordrucke der beteiligten Hochschule zu beachten. Jede Hochschule
entscheidet unabhängig von der Entscheidung der anderen beteiligten
Tauschhochschule(n) über den Tauschantrag.
Nachstehend sind die
weiteren Informationen lediglich auf die Universität Hamburg bezogen,
die Bedingungen an anderen Hochschulen können durchaus abweichen. Bitte
informieren Sie sich also rechtzeitig an den jeweils beteiligten
Tauschhochschulen.
Hier wird an dieser Stelle zudem lediglich das
"Verwaltungsverfahren" rund um den Tauschantrag beschrieben, Sie müssen
sich zudem spätestens nach Genehmigung des Tausches zur Anmeldung in
die Kurse etc., d.h. zur inhaltlichen Studienorganisation an das
zuständige Studiendekanat, im Falle von Medizin und Zahnmedizin an das
des UKE, wenden. In der Regel müssen Sie nach einem Tausch in Medizin
mit einem Freitrimester rechnen.
Nach Genehmigung des Tausches
erhalten Sie die Genehmigung sowie die Unterlagen zur Einschreibung
(Immatrikulationsantrag mit den Hinweisen für die zur Einschreibung
erforderlichen Nachweise) per E-Mail übersandt. Der
Immatrikulationsantrag ist per Post zu übersenden. Die an die
Universität Hamburg wechselnde Person erhält ca. 14 Tage (bis drei
Wochen) nach Eingang des vollständigen Immatrikulationsantrages
vorläufige Semesterunterlagen, die vier Wochen ab Semesterbeginn gültig
sind und bereits die Matrikelnummer enthalten. Sobald dann alle übrigen
Unterlagen (z.B. Physikumszeugnis), die zur Einschreibung erforderlich
sind, vorliegen und Semestebeitrag und Studiengebühren gezahlt sind
sowie die die Universität Hamburg verlassende Person sich exmatrikuliert
hat, werden nach Ablauf der vier Wochen der Gültigkeit der vorläufigen
Unterlagen die endgültigen Semesterunterlagen verschickt.
Fristen
Der Antrag auf Studienplatztausch ist auf
dem Vordruck der Universität Hamburg mit den erforderlichen Unterlagen
bis zum 01.04. (bei einem Tausch zu einem SoSe ) und zum 01.10. (bei
einem Tausch zu einem WiSe) auf dem Postweg einzureichen. Bei einem
Wechsel zum ersten klinischen bzw. zahnmedizinischen klinischen Semester
erfolgt die Zustimmung des Tausch vorbehaltlich des Bestehens des
Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung bzw. der Zahnärztlichen
Vorprüfung, so dass Sie den Antrag rechtzeitig zu den o.g. Fristen ohne
das Zeugnis selbst stellen können, dies muss dann zur Einschreibung
nachgereicht werden.
Vordruck / Kontakt und Fragen
Der Vordruck kann per E-Mail unter der Mail-Anschrift
info.studienplatztausch~AT~verw.uni-hamburg.de
abgefordert
werden, ist aber auch oben rechts unter "Download" zu finden. Bitte
formulieren Sie dabei bereits kurz, in welchem Studiengang Sie tauschen
möchten, in welchem Fachsemester (und klinischen bzw. vorklinischen
Semester) Sie sich befinden, zu welchem Semester Sie tauschen möchten
und wer an dem Tausch beteiligt ist (Peter Mustermann (bisher Uni HH)
und Maria Musterfrau (bisher Uni Münster) bzw. ob es sich dabei um einen
Ringtausch handelt. Hier können Sie auch die Ansprechpartner am UKE für
die Bestätigung der Leistungsgleicheit erfragen.
Selbstverständlich
können Sie an diese Mail-Anschrift auch alle Fragen richten, die sich
durch diese Seite nicht beantworten lassen.
Einzureichende Unterlagen
Neben dem von beiden Tauschpartnern
(TP) ausgefüllten und unterschriebenem Antrag auf Studienplatztausch,
der zweifach ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg einzureichen
ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters (von beiden TP)
- Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) des an die Universität Hamburg wechselnden TP in amtlich beglaubigter Kopie
- die des an die Universität Hamburg wechselnden TP unterschriebene Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis (PDF)
sowie je nach Situation jeweils zudem...
...bei einem Wechsel in das erste klinische medizinische bzw. zahnmedizinische klinische Semester zudem:
- wenn vorhanden, einfache Kopie
der Anmeldung bzw. Bestätigung der Anmeldung zur Prüfung zum Ersten
Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bzw. der Zahnärztlichen Vorprüfung (von
beiden TP)
Hinweis: Die Zustimmung erfolgt bei
einem Wechsel zum ersten klinischen Semester vorbehaltlich des Bestehens
des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung bzw. Zahnärztlichen
Vorprüfung (der Antrag ist daher bis 01.10. bzw. 01.04. und in der
Regel ohne "Physikumszeugnis" zu stellen)
- in der
Zahnmedizin zudem ggf. Zeugnis der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung in
amtlich beglaubigter Kopie (des an die Uni HH wechselnden TP) sowie
einfache Kopie des Zeugnisses der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung
(des die Uni HH verlassenden TP)
...bei einem Wechsel zu/in einem höheren vorklinischen Semester zudem:
- Stellungnahme des Studiendekanats des UKE zur Scheingleichheit (Ansprechpartner: Herr Klamann c.klamann@uke.de)
- in
der Zahnmedizin zudem ggf. Zeugnis der Naturwissenschaftlichen
Vorprüfung in amtlich beglaubigter Kopie (des an die Uni HH wechselnden
TP) sowie einfache Kopie des Zeugnisses der Naturwissenschaftlichen
Vorprüfung (des die Uni HH verlassenden TP)
...bei einem Wechsel in ein höheres klinisches bzw. zahnmedizinisches klinisches Semester zudem:
- amtlich beglaubigte
Kopie des Zeugnisses der Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung bzw.
der Zahnärztlichen Vorprüfung (des an die Uni HH wechselnden TP)
- einfache
Kopie des Zeugnisses der Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung bzw.
der Zahnärztlichen Vorprüfung (des die Uni HH verlassenden TP)
- Stellungnahme des Studiendekanats des UKE zur Scheingleichheit
- Ansprechpartnerin Zahnmedizin: Frau Falkenhof s.falkenhof@uke.de,
- Ansprechpartner Medizin: Herr Soulos a.soulos@uke.de
...bei einem Wechsel zum PJ zudem:
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (des an die Uni HH wechselnden TP)
- einfache Kopie des Zeugnisses der Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (des die Uni HH verlassenden TP)
- Nachweis der PJ-Reife
...bei einem Wechsel in ein höheres Fachsemester der Pharmazie zudem:
- Stellungnahme des Studiendekanats zur Scheingleichheit
Ringtausch
Die Universität Hamburg akzeptiert auch Ringtausche. Dabei gelten
sowohl der gleiche Vordruck als auch die gleichen einzureichendne
Unterlagen, wobei bei einem Ringtausch für die Universität Hamburg im
ersten Schritt des Tauschantrages lediglich die Personen (und Unterlagen
der Personen) von Interesse sind, die die Universität Hamburg verlassen
und die an die Universität Hamburg wechseln. Zusätzlich beteiligte
Personen sind lediglich als Anlage zum Vordruck kurz (mit Hochschule) zu
nennen, aber dann erst im Falle der Einschreibung relevant, dann sind
die Genehmigungen aller beteiligten Hochschulen (auch die der
Ringhochschulen) vorzulegen.
Tausch zum 1. Fachsemester (Tausch vorab)
Einige
Hochschulen sind grundsätzlich nicht mit einem Tausch vorab, d.h. nach
Zulassung durch Hochschulstart.de vor Beginn des 1. Fachsmesters
einverstanden, die Universität Hamburg akzeptiert auch Tausche vorab,
wenn diese die Voraussetzungen erfüllen und die Anträge innerhalb der
Fristen gestellt werden. Nach Semesterbeginn (d.h. 01.10. bzw. 01.04.)
ist ein Tausch nicht mehr möglich, auch wenn Sie dann erst zugelassen
worden sind bzw. sich dann erst "gefunden" haben.
Einzureichende Unterlagen