Für den Fall, dass mehr Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen für die Zulassung in ein höheres Fachsemester erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Ausgewählt wird nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und den bisher erbrachten Studienleistungen.
Grundsätzlich ist eine Zulassung nur bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Hiervon kann in Fällen außergewöhnlicher Härte abgewichen werden.