Sind die Studienplätze im Hauptstudium zulassungsbeschränkt und überschreitet die Zahl der Bewerbungen die Zulassungszahl, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Studienplätze werden wie folgt vergeben:
Härtegesichtspunkte werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt.
Grundsätzlich ist eine Zulassung nur bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Hiervon kann in Fällen außergewöhnlicher Härte abgewichen werden.