Zum Wintersemester 2012/2013 startet das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV).
Die Universität Hamburg wird mit dem Studiengang Psychologie Bachelor of Science daran teilnehmen.
Die Bewerbung erfolgt regulär bei der Universität Hamburg, erfordert für
diesen Studiengang jedoch zusätzlich die Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de. Dort erhalten Sie Benutzerdaten, die dann bei der Onlinebewerbung an der Universität Hamburg eingetragen werden müssen.
In Ihrem Benutzerkonto bei hochschulstart.de laufen später Informationen
zu Ihren Bewerbungen an den teilnehmenden Hochschulen zusammen, auch
können Sie dort jederzeit den Status Ihrer Bewerbungen verfolgen.
Zum Wintersemester 2012/2013 beteiligen sich am DoSV zunächst nur wenige
Hochschulen. Wenn Sie sich an einer anderen Hochschule für einen
Studiengang bewerben wollen, können Sie dem Bewerbungsportal von
hochschulstart.de entnehmen, ob Ihr Studienwunsch am Dialogorientierten
Serviceverfahren teilnimmt. Für diese Recherche ist übrigens keine
Registrierung notwendig.
In einer gemeinsamen Datenbank der
beteiligten Hochschulen werden Ihre Bewerbungen abgeglichen. Das
Zulassungsverfahren wird von der Universität Hamburg auf der rechtlichen
Grundlage der Universitäts-Zulassungssatzung (UniZS) durchgeführt.
Zulassungsangebote verschiedener Hochschulen werden Ihnen dann in Ihrem
Benutzerkonto bei hochschulstart.de bereitgestellt. So können Sie
übersichtlich den Stand Ihrer Bewerbungen einsehen und sich für ein
Zulassungsangebot entscheiden.
Wenn Sie ein
Studienplatzangebot angenommen haben, sorgt das mehrstufige Verfahren
dafür, dass Ihre Bewerbungen an anderen teilnehmenden Hochschulen
entfallen – die somit frei werdenden Plätze können schnell an andere
Studieninteressierte vergeben werden. Dadurch wird verhindert, dass zu
Semesterbeginn noch Studienplätze frei sind, obwohl es noch Bewerbungen
für diese Plätze gibt. Umfassende Informationen zum Serviceverfahren
erhalten Sie online auf www.hochschulstart.de.
Der Weg in das Studium
1. Registrierung (www.hochschulstart.de)
Ihr Weg ins Studium beginnt mit der Registrierung auf hochschulstart.de.
Sie geben Ihre persönlichen Daten und Kontaktdaten ein. Nach
erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bewerber-ID und BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer), die Sie für den weiteren Bewerbungsprozess benötigen.
2. Bewerbung (vom 1. Juni bis 15. Juli)
Nach erfolgter Registrierung bei hochschulstart.de legen Sie sich einen
Bewerber-Account bei dem Bewerbungsportal der Universität Hamburg (www.uni-hamburg.de/onlinebewerbung)
an. Sie bewerben sich dann zum Wintersemester 2012/13 an der
Universität Hamburg über das Studien-Infonet (STiNE). Hier tragen Sie
im Menü-Punkt externe Verfahren die von hochschulstart.de erhaltene
Bewerber-ID und BAN ein. Bitte beachten Sie, dass die Online-Bewerbung
nicht elektronisch abgeschickt werden kann, wenn dieser Menüpunkt nicht
ausgefüllt wurde.
Wenn Sie Ihre Bewerbung nicht elektronisch abschicken, können Sie nicht am Auswahlverfahren teilnehmen!
Sofern
Sie sich an mehreren Hochschulen für Studiengänge bewerben, die am DoSV
teilnehmen, können Sie eine Reihenfolge der Zulassungsanträge
(Prioritätenfestlegung) bis zum 18. August über das Webportal
hochschulstart.de festlegen. Wird von Ihnen keine Prioritätenfestlegung
der Zulassungsanträge getroffen, ergibt sich diese aus der zeitlichen
Reihenfolge des elektronischen Antragseingangs; dem zeitlich zuerst
elektronisch eingegangenen Zulassungsantrag kommt dabei die höchste
Priorität zu.
3. Koordinierungsphase 1 (16. Juli bis 15. August)
3.1 Zulassungsangebote
Im Laufe der Phasen des Verfahrens können Sie nun Zulassungsangebote auf
Ihre Bewerbungen erhalten. Diese können Sie annehmen, oder Sie warten
auf ein Angebot, das höher auf Ihrer Wunschliste steht.
Um über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbungen informiert zu bleiben, empfehlen wir Ihnen, regelmäßig in Ihr Benutzerkonto auf hochschulstart.de zu schauen.
3.2 Zulassungsverfahren
Die Universität Hamburg führt das Zulassungsverfahren durch und übermittelt ihre Ergebnisse an hochschulstart.de.
Sie können den Stand Ihrer Bewerbungen und etwaige Zulassungsangebote in Ihrem Benutzerkonto bei hochschulstart.de einsehen.
Wenn
Sie ein Zulassungsangebot annehmen und damit die Zulassung erhalten,
werden Ihre Bewerbungen an den anderen teilnehmenden Hochschulen
gestrichen, so dass die übrigen angebotenen Plätze wieder frei werden und andere Bewerbungen berücksichtigt werden können.
Wenn
Sie kein Angebot annehmen, bleiben alle Zulassungsangebote zunächst
erhalten. Eine Abschätzung Ihrer Zulassungschancen bei
Zulassungsanträgen, für die noch keine Zulassungsangebote vorliegen, können Sie anhand der Anzeige Ihrer aktuellen Ranglistenposition vornehmen.
4. Entscheidungsphase (16. August bis 18. August)
Die Entscheidungsphase dauert 3 Tage. In dieser Phase
können Sie entweder ein Zulassungsangebot annehmen oder eine (eventuell
neue) Rangfolge Ihrer Studienwünsche (Prioritätenfestlegung) festlegen.
Sollten Sie bis zur Entscheidungsphase noch kein Zulassungsangebot
angenommen haben, können Sie nun letztmalig die Prioritäten Ihrer
Bewerbungen für die folgende Koordinierungsphase 2 anpassen. Wenn Sie
keine neue Festlegung treffen, gilt die Ihnen bis dahin angezeigte
Reihenfolge der Studienwünsche als Ihre Prioritätenfestlegung.
Die
Prioritätenfestlegung Ihrer Bewerbungen – spätestens in der
Entscheidungsphase – bestimmt die Auswahl des bestmöglichen Angebots in
der Koordinierungsphase 2.
Bitte beachten Sie, dass in der
Koordinierungsphase 2 alle Zulassungsangebote unterhalb des
bestmöglichen Studienplatzangebots gestrichen werden und priorisieren
Sie Ihre Bewerbungen entsprechend.
Beispiel: Erhalten Sie
ein Zulassungsangebot für Ihre Bewerbung, die Sie an die dritte Stelle
Ihrer Prioritätenfestlegung gesetzt haben, scheiden die Bewerbungen 4
bis (max.) 12 automatisch aus.
5. Koordinierungsphase 2 (19. August bis 27. August)
Solange Sie noch kein Zulassungsangebot angenommen haben, wird in der
Koordinierungsphase 2 anhand Ihrer Prioritätenfestlegung und der
Ranglisten der Hochschulen in 3 Zulassungsschritten von jeweils
3 Tagen das jeweils optimale Zulassungsangebot automatisch für Sie ermittelt.
- Schritt 1 vom 19. bis 21.08,
- Schritt 2 vom 22. bis 24.08,
- Schritt 3 vom 25. bis 27.08.
In
allen Zulassungsschritten wird Ihnen ein Zulassungsangebot in jeweils
optimaler Priorität entsprechend Ihrer persönlichen
Prioritätenfestlegung unterbreitet. Niedriger priorisierte Bewerbungen
werden
gestrichen und scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Erhalten Sie ein Zulassungsangebot für die beste nachrangige Priorität haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Annahme des Angebotes: Sie erhalten den Zulassungsbescheid
- weiter abwarten: hier wird dann das derzeit beste Angebot reserviert
mit der Möglichkeit, doch noch ein Zulassungsangebot für eine höher
priorisierte Bewerbung zu erhalten.
Wenn Sie bis zum Ende der
Koordinierungsphase 2 kein Zulassungsangebot angenommen haben, erhalten
Sie automatisch für Ihre höchste Priorität einen Zulassungsbescheid.
Kann
Ihnen am Ende der Koordinierungsphase 2 zu keinem Antrag ein
Zulassungsangebot gemacht werden, erhalten Sie zu jedem Antrag einen
Ablehnungsbescheid.
Weitere Informationen, Antworten auf Ihre Fragen und hilfreiche Links finden Sie auf www.hochschulstart.de/dosv
6. Bescheide (Zulassung/Einschreibung, Rückstellung und Ablehnung)
6.1 Der Zulassungsbescheid
Wenn Sie über hochschulstart.de ein Zulassungsangebot angenommen
haben, erhalten Sie in Ihrem Account bei hochschulstart.de einen
Zulassungsbescheid.
In diesem Bescheid finden Sie u.a. einen Link mit den weiteren Informationen zur Einschreibung an der Universität Hamburg.
Zusammen
mit einer Kopie des Zulassungsbescheides von hochschulstart.de und den
auf der Onlineseite der Universität Hamburg geforderten Nachweisen
(teils in amtlicher Beglaubigung), muss der Immatrikulationsantrag
ausgefüllt und unterschrieben
bis zum 12.September 2012
an die
Universität Hamburg, Service für Studierende, Team Bewerbung und Zulassung. Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg,
zurückgeschickt werden.
Liegt
der Immatrikulationsantrag nicht vor oder werden die Nachweise nicht in
der geforderten Form innerhalb der Frist eingereicht, wird die
Zulassung unwirksam!
Hinweis: amtlich beglaubigte Kopien wie z.B.:
kirchliche Beglaubigungen, Beglaubigungen von Krankenkassen oder Banken
werden nicht akzeptiert. Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur amtlichen Beglaubigung.
Mit der Einsendung des Immatrikulationsantrages und der geforderten Unterlagen erklären Sie die Annahme des Studienplatzes.Mit dem Einsenden wird gleichzeitig die Immatrikulation beantragt.
Das Nachreichen von Unterlagen nach dem 12.September 2012 ist nicht möglich! Der Anspruch auf den Studienplatz ist somit unmittelbar erloschen.
6.2 Der Rückstellungsbescheid
Wenn Sie eine Zulassung bekommen, diese aber doch nicht verwenden können
(z.B. weil Sie noch einen Dienst oder freiwilliges soziales Jahr
absolvieren), kann die Zulassung auf Ihren Antrag zurückgestellt werden. Den Rückstellungsbescheid müssen Sie direkt bei hochschulstart.de beantragen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Ihrer Rückstellung:
- Diese Rückstellung gilt für maximal zwei Vergabeverfahren nach
Beendigung Ihres Dienstes, in denen der oben genannte Studiengang
angeboten wird.
- Falls Sie den Dienst nicht antreten, verfällt diese Rückstellung.
- Bei Inanspruchnahme Ihrer Rückstellung benötigen Sie neben diesem
Bescheid auch eine Bescheinigung über den geleisteten Dienst.
- Um den Anspruch geltend zu machen, ist eine erneute form- und fristgerechte Bewerbung erforderlich.
Ihr Studienplatz wird wieder freigegeben und kann durch andere Bewerber besetzt werden.
6.3 Der Ablehnungsbescheid
Wenn Ihnen kein Zulassungsangebot unterbreitet werden kann, erhalten Sie
für alle bei hochschulstart.de gestellten Anträge Ablehnungsbescheide.
Die
Ablehnungsbescheide werden erst NACH der Koordinierungsphase 2 von
hochschulstart.de erstellt und Ihnen in Ihrem Benutzerkonto bei
hochschulstart.de zur Verfügung gestellt.
Der Universität Hamburg stehen KEINE früheren oder weiteren Informationen zur Verfügung!