
Das Wintersemester (WiSe) beginnt am 1. Oktober eines Jahres und endet am 31. März.
Das Sommersemester (SoSe) beginnt am 1. April und endet am 30. September eines Jahres.
Die Rückmeldefrist zum Wintersemester endet am 1. Oktober, für ein Sommersemester am 1. April eines Jahres.
Termine der vergangenen und – soweit bereits bekannt – zukünftigen Semester, sowie auch die Termine zu den Vorlesungszeiten in einem Semester erhalten Sie auf der Seite Semestertermine.
Die Bewerbung zu einem Sommersemester an der Universität Hamburg läuft jeweils vom 1. Dezember bis zum 15. Januar, die Bewerbung zu einem Wintersemester vom 1. Juni bis zum 15. Juli. Die Bewerbungsfrist für internationale Masterstudiengänge* läuft vom 15. Februar bis zum 31. März.
Weitere für die Bewerbung an der Uni Hamburg relevante Termine sowie Links zu den Fristen der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemalige ZVS) erhalten Sie auf der Seite Bewerbungstermine.
Die Leistungen Ihres bisherigen Studiums – Transcript of Records oder eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Hochschule – müssen, soweit sie Ihnen vorliegen, bis zum 15. Januar (für das Sommersemester) bzw. 15. Juli (für das Wintersemester), nachgewiesen werden.
Den Nachweis des abgeschlossenen Grundstudiums – das Zwischenprüfungszeugnis oder eine Grundstudienbescheinigung – muss für ein Sommersemester bis zum 15. Februar und für ein Wintersemester bis zum 15. August vorliegen. Ist das Hauptstudium nicht zulassungsbeschränkt, kann der Nachweis bis Vorlesungsbeginn nachgereicht werden.
Die internationalen Masterstudiengänge bieten seit 2010 eine gesonderte Bewerbungsfrist an. Für folgende Studiengänge gilt (bei einer Bewerbung zum Wintersemester) die Bewerbungsfrist 15.02. bis 31.03. eines Jahres: