Die Fachbereiche sind selber für alle akademischen Prüfungen (Magister, Diplom, Promotion, Habilitation) ihrer Fächer zuständig. Bei Magisterstudiengängen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Hauptfach, KanditatenInnen können sich in allen Prüfungsangelegenheiten an die folgenden Verwaltungsstellen wenden:
Die Aufgaben des vormaligen Prüfungsamts 2 hat das Studienbüro Wirtschaftswissenschaften übernommen.