Sie haben das Recht auf ein respektvolles Arbeits- und Studienklima frei von sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt. Die Verantwortung für die Belästigung und Gewalt liegt bei der belästigenden Person.
Sexuelle Diskriminierung und Belästigung sind alle unerwünschten Verhaltensweisen mit sexualisiertem Bezug durch die eine Person aufgrund ihres Geschlecht oder ihrer sexuellen Identität herabgewürdigt wird.
Überwiegend Frauen erleben solche unwillkommenen und aufdringlichen Verhaltensweisen, durch die sie sich peinlich berührt, gedemütigt und/oder eingeschüchtert fühlen. Sexuelle Diskriminierungen oder Belästigungen sind stets einseitige Verhaltensweisen und unterscheiden sich grundlegend von Flirts und Komplimenten, die eine respektvolle und wechselseitige Komponente beinhalten.
Sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt kann sich in Worten, Gesten, Handlungen ausdrücken, z.B. in
bis hin zu strafrechtlich relevanten Tatbeständen wie Erzwingen sexueller Handlungen (Nötigung), körperlichen Übergriffen und Vergewaltigung.
Da sexuelle Diskriminierung und Belästigung weniger Fragen der Sexualität als der Macht sind, wird häufig ein bestehendes Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt. Diese Erfahrung machen Betroffene. Ihrem Widerstand kann z.B. mit Versprechungen von Belohnungen bei sexuellem Entgegenkommen oder Androhung negativer Auswirkungen im Falle der Verweigerung begegnet werden, etwa einer Benachteiligung bei Prüfungen und Benotung, bei Stellenbesetzungen oder Beförderungen.
"Sexuelle Belästigung - das sind Annäherungsversuche jeder Art in Form von Gesten und Äußerungen, jeder unerwünschte körperliche Kontakt, explizit sexuell abfällige Anspielungen oder sexistische Bemerkungen, die wiederholt am Arbeitsplatz vorgebracht und von der Person, an die sie sich richten, als beleidigend empfunden werden und zur Folge haben, dass sie sich bedroht, erniedrigt oder belästigt fühlt. Sexuell belästigend sind auch Anspielungen und sexistische Bemerkungen, die die Frauen in ihrer Arbeitsleistung beeinträchtigen, ihre Einstellung gefährden oder am Arbeitsplatz eine unangenehme Atmosphäre schaffen." Aus: Plogstedt, S., Degen, B. "Nein heißt nein! DGB Ratgeber gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz", 1992
Sie haben das Recht auf ein respektvolles Arbeits- und Studienklima frei von sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt. Die Verantwortung für die Belästigung und Gewalt liegt bei der belästigenden Person.