Studium - Promotion
1. Promotionsverfahren am Fachbereich Biologie
Kurzanleitung zum Verwaltungsakt bei der Promotion1. Bei Beginn der Doktorarbeit gleich zum Promotionsverfahren anmelden.
Online-Anmeldung zum Promotionsverfahren (
hier)
Ausdrucken und mit den entsprechenden Unterschriften (!) zusammen mit der Forschungsskizze (
link zum Formular), der Betreuungsvereinbarung (
link zum Formular) und
der
Zugangsberechtigung zur Promotion (z.B. Diplomurkunde, ggf. Anerkennung von
anderen Abschlüssen) an das Studienbüro Biologie schicken oder besser bei Frau Sült-Wüpping vorbei bringen:
Geänderte Anschrift
Biozentrum Klein Flottbek
Studienbüro Biologie
z.H. Frau Sült-Wüpping
Ohnhorststr. 18
22609 Hamburg
Öffnungszeiten: Dienstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16Uhr sowie am Donnerstag 10 bis 12 Uhr
(Außerhalb der Sprechzeit können Sie Unterlagen auch in unseren Briefkasten werfen -
Lageplan)
Angelika Suelt-Wüpping,
Tel.: 040 42816-653
Fax: 040 42816-610
Warten bis der Fach-Promotionsausschuss Ihrem Antrag auf Zulassung entspricht.
Nächste Sitzungen des Fach-Promotionsausschusses Mitte Mai, Mitte Juni
mit dem Zulassungschreiben bis zum Ende des Folgesemesters der Zulassung beim
Service für Studierende immatrikulieren (laut
§70 (5) HmbHG für die gesamte Zeit der Promotion Pflicht)
2. Abgabe und Disputation
Anmeldung der Dissertation (link Formular) bei der Abgabe der Dissertation
im Studienbüro Biologie (Informationen zur Dissertation - Wichtig!) und Anmeldung zur Disputation (link Formular) - alles zusammen. Zwischen der Abgabe der Dissertation und dem Disputationstermin müssen mindestens 8 Wochen liegen! Sprechen Sie den Disputationstermin mit den Beteiligten (siehe Anmeldeformular) ab, dann wird er im Studienbüro Biologie als vorläufiger Termin geblockt.
Direkt nach der Disputation teilt die Prüfungskommission der Doktorandin bzw. dem Doktoranden die Gesamtnote mit. Es kann vom Studienbüro ein vorläufiges Zeugnis erstellt werden, dass allerdings nicht zum Tragen des Doktortitels berechtigt.3. Veröffentlichunng und Urkunde
Beschluss zum Verfahrensweg und Merkblatt zur Veröffentlichung der Arbeit (zu §13 (2) MIN-PromO) (Beschluss des Fakultäts-Promotionsausschusses vom 12.07.2011)
"1) ‚Freigabe des Druckexemplars‘
a) [...] Sofern das Prüfungsexemplar nicht vom Druckexemplar abweichen soll bzw. muss, unterschreibt der Prüfungsausschussvorsitzende die Freigabe an Tag der Disputation.
b) Wenn das Druckexemplar Abweichungen aufweisen soll, erfolgt ein Vermerk im Formular. Der Doktorand muss dann eine ‚Freigabe der Druckversion‘ vom Erstgutachter einholen und an das Studienbüro weiterleiten.
2) Zu allen im Merkblatt vorgesehenen Veröffentlichungsformen gibt der Doktorand je ein Exemplar an die Gutachter der Dissertation, ein Exemplar an die Bibliothek des Fachbereichs sowie
ein Exemplar an das Studienbüro (für die Prüfungsakte). Der Fakultäts-Promotionsausschuss empfiehlt die elektronische Veröffentlichung der Arbeit (Version 1 im Merkblatt). Die erfolgte Abgabe der Pflichtexemplare wird auf einen Formular quittiert. Nach Eingang des Formulars im Studienbüro kann die Urkunde ausgegeben werden.[Die Erstellung der Urkunde kann 4 Wochen dauern.]
3) Verlängerung der Ablieferungsfrist - siehe § 13 (1) - wird vom Fach-Promotionsausschuss (oder im Fall einer Delegation vom Vorsitzenden des Fach-Promotionsausschuss) auf Antrag des Doktoranden beschlossen."
4) In den zur Veröffentlichung abzugebenden gedruckten Exemplaren, muss die Druckfreigabe (kommt man vom Studienbüro) hinter die Titelseite und die unterschriebene Eidesstattliche Erklärung (Text hier) am Ende mit eingebunden sein.
Hier das gesamte Verfahren grafisch dargestellt:

(aus Patzgründen ist nur die männliche Form angegeben. Bitte fühlen Sie sich als Frau auch angesprochen)
(1)
Betreuer sind Hochschullehrer oder habilitierte Mitglieder des
Fachbereich Biologie und/oder externe wissenschaftlich qualifizierte Personen,
denen auf Antrag die Betreuung zugesprochen werden kann. Bei Betreuern, die nicht Mitglieder des FB Biologie sind, geben Sie bitte bei CO-Betreuer den zweiten Gutachter der Dissertation (Mitglied des FB Biologie) ein.
(2)
Abgabe des Antrag auf Zulassung und der
Zugangsberechtigung zur Promotion (z.B. Diplomurkunde, ggf. Anerkennung von
anderen Abschlüssen).
(3)
NACH der Zulassung zur Promotion mit Schreiben des
Studienbüros zum Service für Studierende (Einschreibung ist vorgeschrieben (§5
(1) PromO und §70 (5) HmbHG)
(4)
Anmeldung der Dissertation (Abgabe der Dissertation
im Studienbüro Biologie (5 Exemplare und in elektronischer Form (CD-Rom eine
Datei im PDF-Format) und Anmeldung zur Disputation.
(5)
Annahme der Dissertation und Festsetzung der Disputationstermins
(Achtung - zwischen Abgabe der Dissertation und Disputationstermin müssen mindestens 8 Wochen liegen.
(6)
Die Prüfungskommission teilt der Doktorandin / dem Doktoranden das
Ergebnis mit. Ein vorläufiges Zeugnis wird ausgestellt, was aber nicht zum Führen
des Doktortitels ermächtigt.
(7)
Antrag auf Druckfreigabe beim Studienbüro Biologie (Formular wird gerade erstellt)
(8)
Urkundenverleihung