Kurzfassung (KMR-Leitlinie)
Dokumentation für Studierende und Doktorandinnen / Doktoranden im Fachbereich Biologie
Die Gefahrstoffverordnung sieht beim Umgang mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Substanzen der Kategorie 1A und 1B (alte Bezeichnung Kat. I und Kat. II) eine Messverpflichtung vor. Im Hochschulbereich wird anders als in Industriebetrieben mit einer hohen Anzahl verschiedener Substanzen, in relativ geringen Mengen umgegangen. Für viele dieser Substanzen stehen keine spezifischen Messverfahren zur Verfügung und es gibt nur für wenige dieser Substanzen Arbeitsplatzgrenzwerte.
Um Ihnen jedoch die Möglichkeit zu geben, weiterhin mit KMR-Substanzen der Kategorie 1A und 1B, - rechtssicher ohne Messungen - zu arbeiten bzw. arbeiten zu lassen ist die KMR-Leitlinie in Zusammenarbeit von der Unfallkasse Nord, dem Amt für Arbeitsschutz, den Fachkräften für Arbeitssicherheit der Universität Hamburg, dem Arbeitsmedizinischen Dienst und den Personalräten erarbeitet worden. Die vollständige Version kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Die Verfahrenswege für die Beschäftigten im Fachbereich Biologie sind in dieser Kurzfassung geregelt.
Die KMR-Leitlinie definiert Grundvoraussetzungen, baulicher, technischer und organisatorischer Art, für Labortätigkeiten mit Gefahrstoffen und Regeln für Tätigkeiten mit KMR-Substanzen der Kategorie 1A und 1B, die zur Sicherheit aller Beteiligten einzuhalten sind. Bei Einhaltung der aufgeführten organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen gehen auch die Aufsichtsbehörden davon aus, dass keine Überschreitungen von Grenzwerten vorliegen bzw. KMR-Substanzen unterhalb der Nachweisbarkeitsgrenze in der Atemluft liegen.
Grundsätzlich besteht eine Dokumentationspflicht, um Rückschlüsse auf die personenbezogenen Tätigkeiten mit KMR-Substanzen ziehen zu können. Diese Dokumentation dient der späteren Nach-vollziehbarkeit einer möglichen Gefährdung am Arbeitsplatz, z.B. im Fall eines Berufskrankheiten-Ermittlungsverfahrens, und muss für alle Beschäftigten und Studierende, die im Verlauf ihrer Ausbildung und Beschäftigung im Fachbereich Biologie mit KMR-Substanzen tätig sind, geführt werden.
Um die Dokumentation im Fachbereich Biologie für Studierende und Doktorandinnen und Doktoranden zu erleichtern und zu vereinheitlichen stehen Ihnen die Anlagen I, II a, II b und III zur Verfügung.
Die Umsetzung und Dokumentationspflicht erfolgt im Fachbereich Biologie verbindlich zu Beginn des Sommersemesters 2012!
Verantwortlich für die Erfassung sind die Praktikumsleiter/innen und Betreuer/innen, im Studienbüro erfolgt nur die Archivierung
Anlage I: Beschreibung Dokumentationsverfahren für Studierende / Doktorandinnen / Doktoranden
Anlage II a: Tabelle: Verwendete KMR-Substanzen
Praktika mit gleichem Programm für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Anlage II b: Tabelle: Verwendete KMR-Substanzen
Praktika mit unterschiedlichen Programm für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
sowie für Bachelor-/Master- und Doktorarbeiten