Laut § 7 der Promotionsordnung ist " Mit der schriftlichen Promotionsleistung (Dissertation) [...] die Befähigung zu selbstständiger, vertiefter wissenschaftlicher
Arbeit und ein Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis mit beachtenswerten, publikationswürdigen Ergebnissen zu dokumentieren."
1) Form
"a) eine Dissertation, die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthält,
oder
b) eine kumulative Dissertation, die aus Einzelarbeiten besteht, die in ihrer Gesamtheit eine einer Dissertation gemäß Buchstabe a) gleichwertige Leistung darstellt." (§ 7 Promotionsordnung). Nach der Geschäftsordnung des Fach-Promotionsausschusses Biologie muss eine kumulative Arbeit mindestens zwei in wissenschaftlichen Zeitschriften mit "peer review"-Verfahren akzeptierte Publikationen enthalten, bei denen die Doktorandin bzw. der Doktorand zumindest einmal Erstautorin bzw. Erstautor ist. Bei jeder Publikation muss die Doktorandin bzw. der Doktorand darlegen, welchen Anteil sie oder er an der Publikation hat. Die Publikati-onen müssen unter einer gemeinsamen Fragestellung entstanden sein und dürfen zeitlich nicht länger als 4 Jahre auseinanderliegen. Der wissenschaftliche Zusammenhang ist von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten in einer zusammenfassenden Abhandlung (mind. 25 Seiten) darzulegen und der Eigenanteil hinreichend zu begründen.
Es gibt keine vorgeschriebenen Vorgaben für Schriftgrößen, -arten, Seitenränder, Aufbau usw.. Hier ein Musterblatt für die Titelseite (hier).
2) Sprache
Die Dissertation kann in englischer oder deutscher Sprache verfasst werden. Ein formloser Antrag beim Fach-Promotionsausschuss muss nur gestellt werden, wenn eine andere Sprache als die beiden Genannten verwendet werden soll.
3) Bei der Abgabe
Es sind fünf gebundene Exemplare (keine Spiralbindung) und eine CD-Rom (Dissertation als eine
Datei im PDF-Format) abzugeben.