Gemäß §§ 85,91 HmbHG erhalten studentische Mitglieder für die Mitwirkung in den Gremien der Universität Hamburg einen finanziellen Ausgleich.
I
Die studentischen Mitglieder in den unter Abschnitt II genannten
Gremien und Ausschüssen der Universität erhalten im Rahmen der
vorhandenen Mittel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einen
finanziellen Ausgleich für die mit der ehrenamtlichen Tätigkeit
verbundenen Mehrausgaben (Sitzungsgeld). Der Ausgleich wird ohne
Rechtsanspruch gewährt.
II
Die studentischen Mitglieder erhalten einen Ausgleich in Höhe von
10 Euro je Sitzung der nachstehend genannten Gremien. Der Ausgleich wird
höchstens für die genannte Zahl von Sitzungen gewährt:
1. Mitglieder im Akademischen Senat
6 Sitzungen pro Semester
2. Mitglieder in folgenden vom Akademischen Senat eingesetzten Ausschüssen
- Ausschuss für Planung und Haushalt
- Ausschuss für Lehre und Studium
- Ausschuss für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
- Ausschuss für Gleichstellung
- Bauausschuss
6 Sitzungen pro Semester
3. Mitglieder im Fakultätsrat
6 Sitzungen pro Semester
Eine abweichende Verteilung ist ausgeschlossen, Einzeltätigkeiten sind nicht abrechnungsfähig.
III
Den Ausgleich erhalten die Mitglieder. Ihre Stellvertreterinnen und
Stellvertreter erhalten den Ausgleich nur, wenn sie das Mitglied
vertreten. Ein Ausgleich für eine Sitzung wird nur gewährt, wenn das
Mitglied, im Vertretungsfall seine Stellvertreterin oder Stellvertreter,
mehr als die Hälfte der Sitzungsdauer anwesend war. Die Anzahl der
erstattungsfähigen Sitzungen ist von den zuständigen Verwaltungsstellen
auf den hierfür vorgesehenen Sitzungsbelegen (PDF) mit Unterschrift, Datum und
Stempel zu bestätigen.
IV
Der Ausgleich nach dieser Verfügung ist spätestens einen Monat nach
Ende eines jeden Semesters geltend zu machen. Maßgeblich ist der Zugang
bei den jeweils zuständigen Stellen. Ein Ausgleich, der nicht
rechtzeitig geltend gemacht wird, wird nicht mehr gewährt.
Soweit es sich um Sitzungsgelder für den Akademischen Senat und
seine Ausschüsse handelt, ist ein Ausgleich bei der Geschäftsführung
Akademischer Senat zu beantragen; für die Auszahlung der Sitzungsgelder
an die studentischen Vertreterinnen und Vertreter in den Fakultätsräten
sind die jeweiligen Fakultätsverwaltungen zuständig.
V
Diese Verfügung tritt mit Wirkung zum 01.10.2010 in Kraft und ersetzt die Verfügung vom 01.01.2006.
Prof. Dr. Dieter Lenzen