Die
Universität Hamburg hat mit dem Beginn des Wintersemesters 2005/06 begonnen,
die traditionellen Studiengänge auf das gestufte Studiensystem umzustellen. Mit
dem Wintersemester 2010/11 ist die Umstellung auf die Bachelor- und Masterstudiengänge
vollständig abgeschlossen worden.
Mit Ausnahme der Staatsexamensstudiengänge in Jura, Medizin und Pharmazie, Lebensmittelchemie und der Evangelischen Theologie (Kirchliche Prüfung) werden Studierende nur noch in Bachelor- und Masterstudiengänge eingeschrieben. Gleichzeitig hat die Universität Hamburg auch ganz neue Bachelor- und Masterstudiengänge entwickelt und eingeführt.
Den Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengängen der Universität Hamburg liegt ein einheitliches Grundkonzept zugrunde, das die Förderung allgemeiner und berufsfeldrelevanter Kompetenzen ebenso ermöglicht wie die Gestaltung eines individuellen Wahlbereichs, in dem die Studierenden sich innerhalb ihres Fachgebietes und darüber hinaus ein ihren persönlichen Interessen besonders entsprechendes Curriculum zusammenstellen können.
Seit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge werden diese kontinuierlich weiterentwickelt. Neben der Sicherstellung der fachwissenschaftlichen und hochschuldidaktischen Standards wird auch die Umsetzung der Bologna-Reform einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Dies erfolgt im Austausch aller Mitglieder der Universität Hamburg.
Bei Fragen zur laufenden Studienreform wenden Sie sich bitte an das Referat Qualität und Recht. Sie erhalten bei uns alle relevanten Informationen zu universitätsweiten Vereinbarungen (PDF), rechtlichen und politischen Vorgaben und weiteren aktuellen Aspekten der Studienreform.