Rechtsmittelverfahren
Im
Referat Qualität und Recht werden alle Widersprüche von
- Studienbewerberinnen und -bewerbern,
- Studierenden,
- Promovierenden und Habilitierenden
gegen ablehnende Bescheide im Zusammenhang mit
- Zulassungsverfahren,
- prüfungsrechtlichen Entscheidungen,
- Studiengebühren,
- Gebührenbescheiden und
- allgemeinen Studierendenangelegenheiten
bearbeitet.
Nach einer gründlichen und vollständigen Ermittlung des Sachverhalts nehmen wir anhand einschlägiger Rechtsnormen die rechtliche Würdigung vor und treffen anschließend eine Entscheidung. Im Fall einer ablehnenden Entscheidung setzen wir einen Widerspruchsbescheid und einen Gebührenbescheid ab.
Wir vertreten die Universität Hamburg in Klageverfahren vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht. Im Rahmen der Prozessführung fertigen wir Schriftsätze für das Gericht an, nehmen an den vom Gericht anberaumten Verhandlungsterminen teil und handeln ggf. zur Befriedung von Rechtsstreitigkeiten Vergleiche aus bzw. regen diese an. Wir überprüfen sachlich und inhaltlich die Gebührenbescheide der Gerichte und Rechtsanwälte und weisen die Kosten zur Überweisung an. Wir informieren die Ausgangsentscheidungsträger über den Prozessausgang und die gegebenenfalls zu treffenden Maßnahmen.
Bitte wenden Sie sich gern mit allen Fragen zu laufenden Rechtsmittelverfahren an die zuständigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Qualität und Recht.
Widerspruchsausschüsse
Das Hamburgische Hochschulgesetz sieht vor, dass ein Widerspruchsausschuss über Widersprüche in Prüfungsangelegenheiten entscheidet. Der Widerspruchsausschuss setzt sich zusammen aus
- einem Mitglied des Verwaltungspersonals mit der Befähigung zum Richteramt, das vom Präsidium bestellt wird und den Vorsitz des Ausschusses führt,
- einer Professorin bzw. einem Professor sowie einer Studentin bzw. einem Studenten der Fachrichtung, in der die Prüfung durchgeführt worden ist. Eine Fachrichtung wird aus Studiengängen gebildet, die im Wesentlichen dieselben Wissenschaftsgebiete zum Gegenstand haben.
Vorsitzender des Widerspruchsausschusses für Prüfungsangelegenheiten ist Manfred Richter, Vorsitzende des Widerspruchsauschusses für Promotions- und Habilitationsangelegenheiten ist Ulrike Kalbreier.
Die Vorsitzenden bereiten die nicht-öffentlichen Sitzungen vor und leiten sie. Sie können über unzulässige Widersprüche sowie in Sachen, die nach ihrem Ermessen keiner weiteren Erörterung bedürfen oder von geringer Bedeutung sind, allein entscheiden.