I. Die studentischen Mitglieder in den unter Abschnitt II genannten Gremien und Ausschüssen der Universität erhalten im Rahmen der vorhandenen Mittel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einen finanziellen Ausgleich für die mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbundenen Mehrausgaben (Sitzungsgeld). Der Ausgleich wird ohne Rechtsanspruch gewährt.
II. Die studentischen Mitglieder erhalten einen Ausgleich in Höhe von 10,-- € je Sitzung der nachstehend genannten Gremien. Der Ausgleich wird höchstens für die genannte Zahl von Sitzungen gewährt:
Eine abweichende Verteilung ist ausgeschlossen, Einzeltätigkeiten sind nicht abrechnungsfähig.
III. Den Ausgleich erhalten die Mitglieder. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten den Ausgleich nur, wenn sie das Mitglied vertreten. Ein Ausgleich für eine Sitzung wird nur gewährt, wenn das Mitglied, im Vertretungsfall seine Stellvertreterin oder Stellvertreter, mehr als die Hälfte der Sitzungsdauer anwesend war. Die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen ist von den zuständigen Verwaltungsstellen auf den hierfür vorgesehenen Sitzungsbelegen mit Unterschrift, Datum und Stempel zu bestätigen.
IV. Der Ausgleich nach dieser Verfügung ist spätestens einen Monat nach Ende eines jeden Semesters geltend zu machen. Maßgeblich ist der Zugang bei den jeweils zuständigen Stellen. Ein Ausgleich, der nicht rechtzeitig geltend gemacht wird, wird nicht mehr gewährt.
Soweit es sich um Sitzungsgelder für den Akademischen Senat und seine Ausschüsse handelt, ist ein Ausgleich bei der Geschäftsführung Akademischer Senat zu beantragen; für die Auszahlung der Sitzungsgelder an die studentischen Vertreterinnen und Vertreter in den Fakultätsräten sind die jeweiligen Fakultätsverwaltungen zuständig.
V. Diese Verfügung tritt mit Wirkung zum 01.10.2010 in Kraft und ersetzt die Verfügung vom 01.01.2006.