Das Rechtsgebiet „Hochschulrecht und Universitätsorganisation“ umfasst die Regelungen des Hochschulwesens, soweit die Thematik nicht bereits durch die Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre abgedeckt ist. Der Aufgabenbereich beinhaltet u.a. die Beratung zu und das Verfassen von allgemeinen Satzungen und Fakultätssatzungen im Rahmen der Hochschulautonomie, das Statusrecht der Universitätsangehörigen, Zusammensetzung und Verfahrensgrundsätze in den Hochschulgremien oder die Organisation in den Fakultäten. Rechtsgrundlagen sind vornehmlich das Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG).