Verfügung des Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung zur Änderung von personal- und hochschulrechtlichen Vorschriften und Verfügungen der Behörde für Wissenschaft und Forschung
vom 11.09.2002
Die Verfügung des Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung vom 05.08.96 in personal- und hochschulrechtlichen Angelegenheiten wird mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:
- Buchstabe A (Verfügung zur Übertragung von Befugnissen des Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung als Dienstvorgesetzter auf die Präsidentinnen und Präsidenten der Hamburger Hochschulen) wird ersatzlos aufgehoben.
- Buchstabe H (Controlling/Berichtswesen) sowie diejenigen Teile der unter den Buchstaben C bis G ausgewiesenen Regelungen, die inhaltlich mit Buchstabe H korrespondieren und die Erstattung eines jährlichen Berichts über die Anwendung der übertragenen Befugnisse gegenüber der Behörde für Wissenschaft und Forschung vorsehen, werden ersatzlos gestrichen.
Buchstabe I (Inkrafttreten), Nm. 1 und 3 werden gestrichen.
Buchstabe J (Weiterdelegation) wird gestrichen.
Jörg Dräger, Ph.D., Senator