Der Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung hat mit der "Verfügung zur Übertragung von Befugnissen des Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung als Dienstvorgesetzter auf die Präsidentinnen und Präsidenten der Hamburger Hochschulen" vom 05.08.1996 unter Abschnitt B Befugnisse nach § 17 Abs. 1 LVVO auf den Universitätspräsidenten übertragen. Diese mir danach übertragenen Befugnisse übertrage ich gemäß Abschnitt J der o.a. Verfügung für den Bereich des Fachbereiches Medizin weiter auf das Direktorium des UKE.
Dr. Lüthje, 22. November 1996